Wirtschaftliche und soziale Wandlungen vom 14. zum 16. Jahrh. 81 so renn in freislich an. Derwüsch in bi dem kragen, erfreuw das herze din, nim im, was er habe, span uss die pferdelin sin! Bis frisch und darzu unverzagt; wan er nummen pfenning hat, s30 riss im dgurgel ab! Es sind schreckliche Worte, und oft genug hat man im 15. Jahrhundert nach ihnen gehandelt. Daneben her aber ging eine konsequente Verschlechterung, ja Verknechtung des bäuerlichen Standes durch grundherrliche Mittel. Sie setzt schon früh ein; schon um 1850 klagt Rulman Merswin die Grundherren an, daß sie ihre armen Leute über Recht zwängen und ihnen ihr sauer Erworbenes abnähmen, und in Flandern tritt der Herzog von Burgund bereits im Jahre 1404 den adligen Grundherren von Landherrschaft wegen entgegen. Geklagt wurde vor allem über die ungebührliche Zunahme der Fronden. Es war ein Punkt, der besonders leicht zu Tage trat, mochte nun der Bauer noch zu alten Fronden gezwungen sein, deren Sinn eine verwandelte Kultur ganz verkehrt und wohl gar ins Lächerliche gezogen hatte, oder mochte der Grund— herr, den Bedürfnissen intensiverer Landeskultur entsprechend, neue Fronden auflegen. Aber immer setzten Klagen auf diesem Gebiete rein grundherrlicher Fronden doch noch eine gewisse Anteilnahme der Grundherren an den ländlichen Verhältnissen, vielleicht gar unmittelbar landwirtschaftliche Interessen voraus; und so sind sie noch nicht die schlimmsten, so drückend die ihnen zu Grunde liegenden Lasten auch empfunden werden mochten. Es versteht sich daher, daß es da, wo diese Klagen zunächst allein ertönen, wie z. B. in den meisten Ländern des kolonisierten Nordostens, zum Aufruhr auch im 16. Jahrhundert noch nicht gekommen ist. Viel schlimmer war es, wenn die Grundherren, dem Verfall AAmprecht, Deutsche Geschichte V.