—36 Vierzehntes Buch. Zweites Kapitel. und schon in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts empfanden die Kaufleute das und begannen dagegen Vorkehr zu treffen. Gern wurden die Teilnehmer eines Ringes nur in einer Stadt gesucht; dann bestand die Hoffnung, daß diese diplomatisch für die Ansprüche des Ringes eintreten werde. Noch günstiger war es, standen Städtebündnisse, die Hanse im Norden, im Süden der schwäbische Bund im Hintergrunde der kaufmännischen Bestrebungen: im Jahre 1520 gestand Ulm auf dem Überlinger Städtetag zu, der schwäbische Bund sei niemand nützlicher, als den Handelsgesellschaften; der einzelne Kaufmann sitze trocken. Von hier aus war es zu den monopolistischen Bestrebungen der großen Handelshäuser, der Fugger und Welser, nur noch ein Schritt. Diese suchten sich geradezu als politische Mächte im Reiche einzurichten, gleichsam als Fürsten des Handels in par- tibus. Wie einst die Grundherrschaften aus dem alten öffent— lichen Verbande der Markgenossenschaften als pseudostaatliche Gebilde ausgeschieden waren, so wollten sich jetzt diese Handels- häuser aus den Städten als pseudostaatliche Mächte ab— sondern: sie erstrebten namentlich einen besonderen Gerichts— stand vor dem Kaiser, volle Handelsfreiheit und die Freiheit der Monopolbildung im Reich, sowie wohl gar noch ein eigenes Münzrecht. Voll gelungen sind diese Bestrebungen freilich nur den Fuggern: sie erhielten 1530 den erblichen Reichsgrafenstand und volle Landeshoheit für ihre Güter und Personen, und 1534 ward ihnen das Münzrecht zu teil. Was konnte unter solchen Umständen die Gesetzgebung be— sagen, selbst wenn sie wuchtige Schläge gegen den übertriebenen individualistischen Kapitalismus geführt hätte! Aber auch das war nicht der Fall. Zwar hat sich schon Kaiser Sigmund mit dem Gedanken gesetzlicher Maßregeln gegen Ringe, kauf— männische Gesellschaften und Fürkauf getragen, und seitdem ist diese Absicht im 15. Jahrhundert öfters gehegt worden. Zu Eingang des 16. Jahrhunderts hielt dann Kaiser Max den Ulmern den großen Schaden vor, den ihre Ringe verursachten: umsonst. Darauf wurden im Reichstagsabschied vom Jahre 1512 die Ringe verboten. Vergebens. Dann versprach Karl V. in seiner