206 Vierzehntes Buch. Viertes Kapitel. Motiven des Totentanzes. Zugleich übertrug Baldung die neue Richtung auf die graphischen Künste, vor allem den Holzschnitt. Er konnte dabei an die treffliche Entwicklung des Holzschnitts in Straßburg anknüpfen; namentlich hatte hier Hans Wechtlin die für einen Koloristen besonders wert— vollen Zwei- und Mehrfarbendrucke schon meisterhaft gepflegt. Auf dieser Grundlage schuf Baldung mindestens anderthalb Hundert Blätter, deren Dürer manche für gut genug hielt, um sie gleichzeitig mit seinen Holzschnitten zu vertreiben, und deren kühne Phantastik und rücksichtslose Wahrheitsliebe noch heute wunderbar fesseln. Ganz anders geartet ist Altdorfer, der in Regensburg lebte, um 1520 blühte und 1538 gestorben ist. Altdorfer, der im Olbild, im Kupferstich und im Holzschnitt gleich zu Hause war, ist der erste deutsche Landschafter, nachdem schon in der Buchmalerei der Regensburger Schule während der ersten Hälfte des 15. Jahrhunderts das landschaftliche Element eine große Bedeutung gewonnen hatte. Zwar hat er wenig reine Land⸗ schaften geschaffen, und wo seine Landschaften Staffage zeigen, liegt auf dieser der Nachdruck; immerhin aber spielte die Landschaft bei ihm eine andere Rolle, als bisher, und vor allem wandte er auf sie den neuen Kolorismus an. Dabei zog er aber die pathetisch-phantastische Art Grünewalds und auch Baldungs ins Idyllische, höchstens Romantische, und gleich— zeitig überhob er sich mit einigen koloristischen Wendungen gern eines gründlichen Studiums der Natur. Es war der Ruin der koloristischen Richtung; sie verflaute von nun ab; Altdorfer war ihr letzter ausgesprochener Meister. Uns freilich mag es auf den ersten Blick so scheinen, als hätte von Grünewald ein Weg unmittelbar zur Kunst eines Rembrandt und Rubens führen müssen; als hätte die Ent— wicklung nicht abbrechen können. Indes es ergeht den Kolo— risten auf künstlerischem Gebiete, wie den Schwarmgeistern auf religiösem: getragen von der hochwogenden Flut des neuen Geisteslebens nehmen sie Entwicklungen voraus, deren fester Besitz erst späteren Geschlechtern zufallen konnte, und so gehen