Keligiöse Bewegung; Luther. 279 Vorgänge in der Umgebung des Kaisers; man will sie aus— zeuten zur Beherrschung der Kurie. Darauf hatte, noch in den Niederlanden, in Löwen, der päpstliche Gesandte Aleander, ein eifriger, gewandter, gebildeter Vertreter der Kurie, von Karl den Erlaß eines Befehls versprochen erhalten, wonach in allen Erblanden Karls mit den Büchern Luthers und seiner Anhänger nach Vorschrift der päpstlichen Bulle vom 15. Juni 1520 verfahren werden sollte?. Jetzt, in Köln, nach der Königskrönung, verlangte der Legat vom Kaiser den gleichen Befehl für das Reich: der für die deutsche Bewegung entscheidende erste Schritt des Kaisers stand bevor. Aber der Legat stieß auf Hindernisse. Zwar ließ Karl zu, daß Luthers Schriften auf kirchliches Betreiben in Köln und anderswo öffentlich verbrannt wurden. Aber ein allgemeines Mandat hierzu ergehen zu lassen, lehnten die kaiser— ichen Räte ab. Wollte man Friedrich den Weisen schonen, den man als Gönner Luthers kannte und dessen man einst— weilen noch bedurfte? Bald erlebte der Legat Schlimmeres. Aus welchen Gründen mmer, ob infolge gewissenhafter Auslegung einiger Bestim— mungen der Wahlkapitulation Karls oder infolge einer politischen Wendung gegenüber der Kurie: man erklärte ihm in Worms, wo der Kaiser am 28. November 1520 eintraf, Luther müsse vor jedem weiteren Schritte im Reichstag verhört werden; demgemäß sei an den Kurfürsten von Sachsen geschrieben. Freilich blieb es nicht bei dieser Maßnahme. Während Luther sich zu kommen freudig bereit erklärte, nahm ein weiteres kaiserliches Schreiben vom 17. Dezember 1520 den Inhalt desjenigen vom 28. November zurück und gab dem Kurfürsten anheim, Luther zwar nicht bis Worms, wohl aber bis nach Frankfurt oder einem anderen in der Nähe gelegenen Ort mit— zubringen, und auch dies nur in dem Falle, daß er widerrufen vosle. Was war inzwischen geschehen? Der PVopst hatte sich Das Mandat scheint aber nicht veröffentlicht worden zu sein, val. Baumgarten, Karl V., 2, 110 Anm.