302 Fünfzehntes Buch. Zweites Kapitel. Braunschweig. Vor allem aber gehört in diese Reihe der Herzog Georg von Sachsen, ein Mann von außerordentlichem Eifer fürstlicher Pflichterfüllung, der alten Kirche als Ver— fassungsinstitut keineswegs hold, aber erfüllt von fanatischem Hasse gegen Luther und seine Werke. Und auch abgesehen von diesen unmittelbaren Gegnern, denen in Süddeutschland noch die bairischen Wittelsbacher und Erzherzog Ferdinand, der Bruder Karls V., zuzuzählen waren, versuchten die meisten Fürsten dem Wormser Edikt, wenn es auch vieler Orten lange nicht veröffentlicht ward, doch einigermaßen gerecht zu werden, indem sie die Schriften Luthers und seiner Anhänger verboten: sogar die Verbreitung des Neuen Testaments in Luthers Über— setzung wurde, zu Luthers größtem Unwillen, in manchen Landen untersagt, so in Baiern, im Herzogtum Sachsen, in Brandenburg. Das alles schien keine guten Aussichten für das weitere Schicksal der evangelischen Sache vor dem Reiche zu eröffnen, wo sie seit Herbst 1622 in einem Nürnberger Reichstage von neuem verhandelt ward. Allein das schließliche Ergebnis war über Erwarten günstig. Der Kaiser war in der Anwendung äußeren Druckes im Reiche beschränkt durch den Kriegszustand mit Frankreich; die Stände waren in sich uneins, indem eben jetzt die sozialen und wirtschaftlichen Gegensätze zwischen Fürsten und Städten, zwischen Großkaufmannschaft und Adel die be— drohlichste Ausdehnung gewannen! — und vor allem zeigte sich, daß die durch Luther aufgerufene öffentliche Meinung in einer bisher niemals erhörten Weise auf die Beratungen des Reichs— tages drückte: die laue oder feindliche Stimmung der Fürsten wurde gegengewogen durch die geistigen Vorgänge in den Tiefen des Volkes. Man mußte die weite Verbreitung refor— matorischer Ansichten wohl oder übel eingestehen; Erzherzog Ferdinand, des Kaisers Statthalter, schrieb damals an diesen: „Die Sache Luthers ist im ganzen Reiche so eingewurzelt, daß unter tausend Personen heute nicht einer davon frei ist.“ Und S. unten S. 322 ff.