Inhalt. XI Seite Erscheinen Albas, seine Aufgabe. Einsetzung des Rates der Unruhen, Exekution Egmonts und Hoornes. Vergebene kriegerische Einfälle Oraniens. Absolutistische Experimente Albas, vornehmlich auf dem Gebiete der Besteuerung; deren revolutionierende Wirkung. Die Wassergeusen, Ein— nahme von Briel und Vlissingen, Empörung der nörd— lichen Städte. Oraniens diplomatische Thaten, seine Ver— bindung mit den aufständischen Städten; er wird Statthalter von Holland und Seeland. Albas Siege im Süden, Kämpfe im Norden; seine Abberufung. Requesens Statthalter. Interregnum des Staatsrats. Meuterei der spanischen Truppen, Aufstand der südlichen Provinzen. Oraniens Thätig— keit im Süden. Friede zu Gent. V. Vom Genter Frieden bis zur Rückkehr der süd⸗ lichen Niederlande zu Spanien. Don Juan d'Austria wird Statthalter, erste Brüsseler Union, ewiges Edikt. Die oranische Partei im Süden; Ein— nahme des Kastells von Namur durch Don Juan. Oranien in Brüssel, zweite Brüsseler Union, Tod Don Juans. Innere und äußere Lage der Provinzen. Alexander von Parma Statt⸗ halter, Vertrag von Arras, Union von Utrecht. Der Herzog von Anjou Beherrscher der Niederlande, seine Vertreibung, Ermordung Oraniens. Parma erobert die südlichen Nieder— lande, Rückkehr derselben unter Spanien. VIJ. Begründung der nordniederländischen Republik Innere Gegensätze der unierten Provinzen. Englische Hilfe, Graf Leicester in den Provinzen. Seine Teilnahme an den inneren Gegensätzen und sein Weggang. Die Bundes— verfafsung die einer aristokratischen Handelsrepublik. Auf— schwung des Widerstandes gegen Spanien. Erzherzog Albrecht Statthalter der südlichen Niederlande. Allianz mit Frank— reich, Tripelallianz mit England, Friede von Vervins. Neue Verbindung der isolierten Generalstaaten mit England, Kriegs— züge nach Flandern. Zwölfjähriger Bestand des Jahres 1609. 584 595 595—2607 Drittes Kapitel. Brotestantismus und Gegenreformation im Reiche bis zur Sprengung des Reichstages im Jahre 1608. l. Die Entwicklung des Protestantismusin den ersten Jahrzehnten nach dem Augsburger Religionsfrieden.