392 Fünfzehntes Buch. Drittes Kapitel. lierung fügten sich die kaiserlichen Kommissare am 19. April 1529; es war klar, daß der Reichstag mit ihr die Begrenzung der evangelischen Bewegung auf das bisher errungene Gebiet annehmen und jeder weiteren Entwicklung der evangelischen Territorien und Städte zu rein evangelisch charakterisierten Staaten vorgreifen würde. Das konnten die evangelischen Obrigkeiten unter keinen Umständen zulassen; schon hatten sie sich zum Protest ent— schlossen. Rechtlich wurde dieser Schritt damit begründet, daß der im Jahre 1526 einmütig beschlossene Abschied von Speier nicht durch eine bloße Stimmenmehrheit aufgehoben werden könne, nachdem er einmal gültig und Praxis geworden — anderenfalls sei es leicht, jede früher einmal geschaffene Ein— richtung des Reiches durch zufällige Stimmenmehrheit zu be— seitigen. Tiefer in das Wesen des Gegensatzes führte eine andere Motivierung, wonach es sich in religiösen Dingen um Fragen des Gewissens handle, in denen Mehrheitsbeschlüsse ebenso— wenig bindend sein könnten, als äußere Gewalt. Positiv aber zogen die Evangelischen sich auf den Abschied des Jahres 1826 zurück: dem wollten sie nachleben. Aber nur wenige Fürsten überreichten am 19. April eine diese Anschauungen entsprechende formelle Protestation, die dann später in die Form einer Appellation an den Kaiser und an ein freies gemeines Konzilium oder eine deutsche Nationalver— sammlung gebracht ward, nämlich Kurfürst Johann von Sachsen, Landgraf Philipp von Hessen, Markgraf Georg von Branden— burg, Fürst Wolfgang von Anhalt und, durch Bevollmächtigten, die Herzöge Ernst und Franz von Lüneburg. Die evangelischen Städte dagegen, durch katholische Einwirkung teilweise einge— schüchtert, teilten sich zum erstenmal bei dieser Gelegenheit; schließ— lich traten am 24. April 14 Städte bei, darunter Straßburg, Nürnberg, Ulm und Konstanz. Und inzwischen war am 22. April schon ein geheimes Bündnis zum Schutze des göttlichen Wortes zwischen Kursachsen, Hessen, Straßburg, Nürnberg und Ulm geschlossen worden. Die Protestation von Speier bedeutet die politische Ver—