Kirchliches und politisches Reifen des Protestantismus. 4038 Franzens gegen Ungarn und gegen sterreich, gegen Sizilien und Spanien, gegen alle Süd- und Ostgrenzen der habsburgischen Herrschaft ergossen. So lastete auf Karl eine Konstellation, deren Druck sehr wenig zu dem Pompe und der äußeren Sicherheit paßte, womit der Kaiser seine universale Würde zu betonen pflegte. Es war klar: trotz zweimaligen Sieges über König Franz hatte Karl für den Augenblick doch seine Partie im inter— nationalen Ringen nach kaiserlicher Allgewalt verloren, ver— loren nicht infolge unglücklicher Zwischenfälle, sondern des— halb, weil seine Auffassung der kaiserlichen Stellung nicht mehr zeitgemäß war. Die christlichen Staaten Westeuropas wollten keine Universalgewalt mehr, die deutschen Protestanten keine allgemeine Vogtei der Kirche. Wie hätte der Kaiser da gegen den Protestantismus vorgehen sollen? Eben jetzt kamen Jahre ständigen Fortschritts in der neuen religiösen und kirch— lichen Bewegung; und unter fortwährendem Zurückweichen des Kaisers und der katholischen Stände entfaltete sich der Protestantis⸗ mus zu deutscher, zu internationaler politischer Macht. Auf heimischem Boden standen dem Protestantismus zwei Hindernisse vollkommener Einigung zu einem politischen Körper entgegen: die Lehre Luthers vom bindenden Gehorsam, soweit sie auch die Fürsten dem Kaiser widerstandlos unterwarf, und die dogmatischen und sonstigen Differenzen zwischen den Schweizern und Oberdeutschen einerseits und den Lutherischen Mittel— und Niederdeutschlands andrerseits. Beide mußten beseitigt werden, sollte eine Einheit von politischem Gewichte zu stande fkommen. In beiden Richtungen war mit Ausgang des Augsburger Reichstages schon Wesentliches erreicht. Luther kam namentlich seit der Billigung der Konfutation durch den Kaiser langsam von der Meinung zurück, daß die religiösen Fragen, soweit sie sich zwischen Ständen und Kaiser abspielten, gemäß den An— forderungen obrigkeitlicher Unterwerfung zu behandeln seien; er hoffte nichts mehr von dem frommen Kaiser; und die Juristen