412 Fünfzehntes Buch. Drittes Kapitel. —ADDD politische Bestrebungen in Lübeck scheiterten und da in Westfalen das wiedertäuferische Königtum zu Münster, nicht zum geringsten durch die Anstrengungen Philipps von Hessen, unterdrückt ward!. Diese innere Stärkung und äußere Ausdehnung der poli— tischen Stellung der Evangelischen veranlaßte naturgemäß auch eine immer weitere Verbreitung ihrer Lehre. In Süddeutsch— land hing ihr jetzt nicht bloß die Bevölkerung auch der kleineren Territorien an, selbst in den deutschen Kernlanden Ästerreichs, ja darüber hinaus, namentlich in Ungarn faßte sie Fuß. König Ferdinand mußte das Traurige erleben, daß sogar an seinem Hof sich lutherische Sympathien erhoben, denn namentlich der Adel war in Österreich der Reformation günstig gesinnt, und an der Spitze der frei Denkenden und darum Verdächtigen ttand seine eigene Schwester, die ungarische Königin Maria. Wie mußte dies alles um so mehr in Norddeutschland wirken! Hier schien es, als sei der vollkommene Sieg des Evangeliums nur noch eine Frage kurzer Zeit. Nachdem im Jahre 1534 Pommern und Anhalt gewonnen worden waren, wurde seit der zweiten Hälfte der dreißiger Jahre auch im Calenbergischen offen zur Reformation übergegangen, und etwa zleichzeitig trat Heinrich von Sachsen, der Bruder Herzog Georgs, dieses treuen katholischen Hortes in Mitteldeutschland, dem Schmalkaldner Bunde zu. Als dann Herzog Georg im Jahre 1537 seinen älteren Sohn Johann durch den Tod verlor und nun das Nachfolgerecht an den nachgeborenen schwachsinnigen Friedrich kam, war auch der Übergang des Herzogtums Sachsen zum Protestantismus vorauszusehen. Er erfolgte, freilich nicht unter Führung des mittlerweile gestorbenen Friedrich, sondern unter dem Regiment von Beorgs Bruder Heinrich, alsbald, nachdem Georg am 17. April 1539 gestorben war. Damit war Brandenburg jetzt das einzige größere noch katholische Territorium im Nordosten. Aber auch hier zog das Evangelium ein. Im Jahre 15385 starb Kurfürst Joachim, der hartnäckigste Verteidiger der alten Kirche. Von 1 Val. Band IV Buch XIII Kapitel 3 Nr. V und oben S. 357.