Kirchliches und politisches Reifen des Protestantismus. 417 religiösen Versöhnung. Wie hätten die Katholischen es zugeben können, daß Luther in diesen Artikeln die Messe als den „größten und schrecklichsten Greuel“ bezeichnete und im Papst zweifelsohne den Antichrist sah? Während dessen wies der Kaiser nahezu gleichzeitig in einer seinem Vicekanzler Held für die Verhandlungen des Schmalkaldner Bundestages vom Februar 1537 erteilten Generalinstruktion die Protestanten von neuem an, sich an den Nürnberger Religionsfrieden und dessen Ausführungsbestimmungen zu halten, namentlich dem Kammergericht zu gehorchen. Was war hierauf nach fünf Jahren ununterbrochener weiterer Ausbreitung des Protestantismus zu sagen? Die Schmalkaldner sahen sich jetzt zweifellos als im Besitze eines neuen, wohlerworbenen Rechtes unabhängiger Existenz an; sie dachten nicht daran, es aufzu— geben; die ältere Ordnung des Reiches erschien ihnen als Un— recht, ehemalige Vernunft war ihnen zu Unsinn geworden. Sie erklärten das Kammergericht, das in seinen Prozessen gegen sie trotz der Nürnberger und Kadener Abmachungen fortfuhr, in der sogenannten Rekusation vom 80. Januar 1534 als partetisch und darum als für sie nicht mehr bindend; sie behaupteten, ihr Erwerb geistlichen Besitzes sei gerecht: für sie var das alte Reich nicht minder dahin, wie das Papsttum. Es war der Abschluß der im Jahre 1525 und 1526 begonnenen Bewegungen. Ein Dutzend Jahre hatte genügt, um durch Protest zunächst gegenüber ohnmächtigen Ständen, dann gegenüber einem ohnmächtigen Kaiser, endlich gegenüber der anfangs sorglosen und zu spät zur Einsicht erwachten Kurie die evangelische Bewegung so weit vorwärts zu schieben, daß an ein Rückwärts nicht mehr zu denken war. Das Recht des Daseins war jetzt gewonnen; in einem letzten, an Errungen⸗ schaften reichen Jahrfünft war es befestigt; nur durch Gewalt noch konnte es beseitigt werden: so standen jetzt gleich mächtig altes und neues Recht gegeneinander, und das Gottesurteil des Kampfes mußte entscheiden.