Rämpfe der Protestanten; Religionsfriede von 1555. 439 nicht mehr, als daß der Landgraf sich auf Gnade und Ungnade ergeben müsse, wobei freilich Lebensstrafe, Konfiskation und ewiges Gefängnis ausgeschlossen sein sollten. Wenigstens unter diesen Aussichten, ja mehr noch: mit der sicheren, von beiden Kurfürsten mit ihrer Person gewährleisteten Hoffnung, über— haupt nicht gefangen gesetzt zu werden, stellte sich Philipp zu Halle dem Kaiser. Es kam anders. Während eines Abendessens beim Herzog Alba ward Philipp am 19. Juni ergriffen und ge— fangen gesetzt. Als grausamer Sieger, die Häupter der deut— schen Protestanten gefangen mit sich führend, verließ der Kaiser die Länder, in denen Luther geboren war und gelehrt hatte. Und gleichzeitig schlug sein Bruder Ferdinand in Böhmen in dem Aufruhr des hussitischen Adels den letzten Widerstand nieder, der dem Hause Habsburg und dem katholischen Glauben noch hätte gefährlich werden können. Nach seinen Siegen berief der Kaiser zum Herbst 1547 einen Reichstag nach Augsburg. Noch war er, als er zu seiner Eröffnung am 1. September in Augsburg einritt, von Massen seiner fremden Söldner umgeben: es war ein „geharnischter Reichs— tag“. Auf ihm begann Karl die Folgerungen aus seinem Siege gegenüber dem Reiche und den Protestanten zu ziehen. Da war es zunächst selbstverständlich, daß die Städte, vornehmlich die oberdeutschen, den Preis des Kampfes zahlen mußten. Dem Kaiser, der die Communidades Spaniens nieder— geworfen, der den niederländischen Bürgersinn geknechtet hatte, dem „Henker Brabants“ konnten sie von jeher nur als eine Anomalie der deutschen monarchischen Verfassung erschienen sein; jetzt war die Zeit gekommen, sie zu demütigen. Die deutschen Fürsten sahen im allgemeinen in ihnen nur schlimme Konkurrenten der Territorien; sollten zudem die protestantischen Fürsten ihnen nach ihrem Verhalten während des Krieges be— sonders gewogen sein? Man rechnete ihnen nach, daß sie mit Lamprecht!. Deutsche Geschichte V, 2. 29