440 Fünfzehntes Buch. Viertes Kapitel. Opferung eines kleinen Teils der Summen, die sie nachmals dem Kaiser als Kontribution hatten zahlen müssen, dem Kriege von Anfang an eine andere Wendung hätten geben können. So fallen gelassen von Kaiser und Fürstentum, begannen — V man ließ sie zu den Beratungen über das Reichskammergericht nicht zu; in Sachen der Reichssteuer wurden sie nicht befragt und schwer überlastet. Es war der Anfang des Endes ihrer politischen Stellung. Um so mehr mußten die Fürsten hervortreten. Freilich erhob sich über sie jetzt auch im Rahmen der Verfassung höher, wie seit langem, der Kaiser. Man bemerkte, daß er sich an die verbindlich ceremoniellen Formen, mit denen er die Reichsfürsten bisher zu empfangen pflegte, minder gebunden hielt; man sprach allgemein von seinen Plänen, dem Reich strenger monarchische, wie man sich ausdrückte, „patrimoniale“ Formen zu geben. In der That war das die Absicht Karls. Er suchte sie in der Art zu verwirklichen, daß er unter Vermeidung der alten, eingewohnten Formen der Reichsverfassung in Reichstag und Kurfürstenkolleg, deren Reform sehr schwierig gewesen sein würde, vielmehr auf eine neue föderativ-⸗monarchische Verfassung ausging, welche die alte allmählich ersetzen sollte. Eine Liga aller Stände sollte begründet werden; sie sollte nach dem Muster des schwäbischen Bundes für gute gemeinsame Finanzen und ein hierauf zu begründendes Heer eintreten; ihre Beratungen sollten auf Bundestagen in strafferer Form als der auf den Reichstagen üblichen gehalten werden. Es wäre eine Ver— jüngung des Reiches, zunächst noch auf föderativer Grundlage, doch mit wesentlicher Verstärkung der die Centralgewalt kräf⸗ tigenden finanziellen und militärischen Faktoren gewesen. Allein es ist bezeichnend, daß Karl selbst jetzt, im Zenith seiner Macht, diese Reform gegenüber dem zähen Widerstand der Stände, der Fürsten wie der Städte, nicht durchzusetzen vermochte. Er mußte sich schließlich mit ein paar Einzelerfolgen begnügen. Eine Reichskriegskasse wurde begründet, das Be—