442 Fünfzehntes Buch. Viertes Kapitel. Damit nicht genug, verlegte der Papst am 11. März 1547 das Konzil von Trient nach Bologna; er entfernte es vom deut⸗ schen Reichsboden, um dem Kaiser nicht die Möglichkeit einer konziliaren Verständigung zwischen Katholiken und Protestanten zu gewähren. Der Kaiser antwortete, nach einigen Versuchen nochmaliger Aussöhnung, nun auch seinerseits aufs entschiedenste; er verschloß dem Papst jede Aussicht auf Parma und Piacenza; er sprach dem Konzil zu Bologna den Charakter eines katho— lischen Universalkonzils ab; er erklärte, daß er nunmehr als Vogt der Kirche für die Beilegung des religiösen Zwistes in Deutschland allein werde zu sorgen haben. Dieser Anschauung gemäß machte sich auf sein Geheiß eine Dreizahl von Theologen, darunter von protestantischer Seite der eitle brandenburger Hofprediger Agricola, ans Werk, um im größten Geheimnis ein Verzeichnis derjenigen Punkte zu entwerfen, in denen die Katholiken des Reiches den Pro— testanten nachgeben könnten, ohne ihr Gewissen zu belasten. Diese Punkte sollten den Protestanten dann von Reichswegen zugelassen werden bis auf ein wirklich allgemeines und freies Konzilium. Das Ergebnis der theologischen Beratungen, wie sie durch Vermittelung einer Schrift des Naumburger Bischofs Pflug auf das Regensburger Interim des Jahres 1541 zurück- gingen, lag Mitte März 1548 vor in einem Gutachten, das den inneren Kern des Protestantismus fo gut wie ganz ver— neinte und nur in einigen äußeren Fragen, namentlich in der des Abendmahls in beiderlei Gestalt und der Priesterehe, ein tolerari posse aussprach. Es war ein Elaborat, das ganz die Zustimmung des Kaisers fand; als sogenanntes Augsburger Interim wurde es am 15. Mai 1548 vom Reichstag. an⸗ genommen, ohne daß sich formeller Widerspruch erhob. So war denn ein Modus vivendi zwischen Katholiken und Protestanten, in Wahrheit freilich fast eine Formel protestantischer Unterwerfung gefunden, für welche der Kaiser Anerkennung ebenso vom Papst und den Protestanten erhoffte, wie sie (indes nur in ihrer Geltung für die Protestanten) die wahrhaftig gemeinte Zustimmung der katholischen Stände des Reiches gefunden hatte.