Naturalwirtschaftliche Reaktion, Reich und Territorien im 16. Jahrh. 507 dem dreißigjährigen Kriege um die Hälfte seines bisherigen Bestandes gewachsen ist, und daß in einzelnen Gegenden Holsteins und namentlich Pommerns fast von einer Ausrottung der Bauern zu sprechen war. Fast noch schlimmer aber waren die rechtlichen Wirkungen des Vorganges. Indem man einzelne Bauern abmeierte, kam man zu der Meinung, offenbar seien ursprünglich alle Bauern auf Ritteracker angesetzt worden, also deren homines proprii at coloni glebae adscripti — mithin einfache Sklaven. Es waren Ansichten, denen der mecklenburgische Jurist Husanus in seinem Buche De hominibus propriis (1590) die gelehrte Unterlage gab, und die der auf Husanus fußende prak— tische Jurist Cothmann zu dem Rechtsgrundsatz verdichtete: schon die Thatsache, daß jemand ein Bauer sei, genüge zum Beweise seiner Leibeigenschaft. Der Bauer der Kolomialgebiete war mit diesem Entwick— lungsgange zum vollsten Paria der gesamten bäuerlichen Ent— wicklung der Nation herabgedrückt. Aber der nordostdeutsche Adel stieg um so höher; in diesen Zeiten legte er den Grund zu jener besonderen Stellung, die er in den folgenden Jahr— hunderten entwickelte und heute noch teilweise einnimmt. Er allein fast von allen sozialen Schichten der Nation hat aus der naturalwirtschaftlichen Reaktion der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts Vorteil gezogen — neben ihm kam der Verfall teilweise nur noch den Fürsten, überhaupt der Steige— ung der Territorialgewalten zu gute. IV. Der Verlauf der großen geistigen Bewegung der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts hatte auch den Fürsten ein höheres geselliges und geistiges Dasein gebracht. Die Schriften der Humanisten über Fürstenerziehung von Aeneas Sylvius bis auf Konrad Heresbach waren nicht ohne Erfolg geblieben; und mit ihnen hatten sich die Mahnungen der Reformatoren vereint, um eine gewisse Geistesbildung, Kenntnis