542 Sechzehntes Buch. Erstes Kapitel. daß die größeren Länder nunmehr als besondere, gegeneinander mehr oder minder abgeschlossene Körper partikular verlaufenden Wirtschaftslebens erschienen. Es war eine Wendung, die vor allem die Städte treffen mußte. Ließ sich bei solchen Vorgängen ihre alte Absperrung vom platten Lande, ja auch nur voneinander noch aufrecht erhalten? Wenn die Landesherren das Recht des Ausfuhr⸗ verbots oder der Ausfuhrbeschränkung in Anspruch nahmen, so konnte es naturgemäß nicht mehr von den Städten ausgeübt werden; nur große Städte, wie z. B. Braunschweig, haben im 16. Jahrhundert noch unabhängig vom Landesherrn das Recht der Getreidesperre besessen. Und weiter: ließen sich auch nur für den Binnenhandel die städtischen Sondervorrechte halten, wenn erst einmal für das ganze Land eine gemeinsame Wirt— schaftspolitik begründet war? In langsamem Verdorren oder jäher Ausrottung mußten sie dahin fallen, die Stapelrechte, die Niederlagsrechte, die Münzprivilegien, das Vorrecht öffentlicher Wage, die Meilen- und Straßenrechte, die Rechte des Marktes und des Verkaufs — frei mußte der Handel innerhalb der Landesgrenzen werden; auch dem platten Lande mußten Hausierertum und Produktenhandel erlaubt sein; es war eine Lebensbedingung des Territoriums. Freilich nicht rasch setzte sie sich vollends durch; im 16. Jahrhundert beugten sich ihr höchstens die kleinen Städte; die großen Emporien blieben noch lange selbständige, nur wenig angetastete Wirtschafts⸗ gebiete im Land, so Königsberg in Ostpreußen, Stettin in Pommern, Leipzig in Sachsen. Aber immerhin ward eine Lockerung der alten städtischen Verhältnisse erreicht. Und galt sie schon für den Nordosten, so noch bei weitem mehr für den stärker bevölkerten Westen mit seinen kleinen Territorien; hier öffneten sich schon im 16. Jahr— hundert die Spalten, aus deren Tiefen die Keime eines neuen, nicht mehr städtisch, sondern territorial charakterisierten Bürgertums hervorwuchsen. Freilich, wirklich in Kraft getreten und erblüht ist dies Bürgertum erst in späteren Zeiten, unter der Gunst wiedergewonnener, wenn auch langsam verlaufender