Niederländischer Aufstand; Gründung der nordniederl. Republik. 547 führenden Kreise des Adels ebenso glanzvoll als verschuldet — Oranien hatte später nach Außerungen Granvellas mehr als 900 000 Gulden Schulden, während seine Jahreseinnahme kaum 25000 Gulden betrug —, und es konnte kein Zweifel — Aber längst schon, bevor sie den Adel in die Kreise ihres Regimentes zu ziehen begonnen, hatten die burgundischen Herrscher auch die Städte sich stärker zu unterwerfen gesucht; bereits im 15. Jahrhundert hatten sie deren Autonomie an— gegriffen!; und im 16. Jahrhundert gingen Karls V. Versuche selbstherrlicher Regierung eben von diesem, freilich wesent— lichstem Punkte aus; wie er 15819 den Zünften von Mecheln die Wahl ihrer Schöffen nahm und neben verwandten Maßregeln im Jahre 1521 den Brüsseler Schöffen jeden Einfluß auf die städtischen Finanzen bestritt, so kam ihm schon 1522 der Ge— danke, zur tiefsten Erschütterung der bürgerlichen Selbständig— keit spanisches Kriegsvolk in die großen Städte zu legen. Es waren Maßregeln und Pläne, die man mit Murren aufnahm, und die nur deshalb nicht schärferen Widerstand fanden, weil sie vereinzelt auftraten und Karl als geborener Niederländer beliebt war. Karl aber ging weiter. Suchte er das Niveau der ört— lichen Ansprüche auf politische Mitherrschaft herabzudrücken, so konnte dies Bestreben nur Erfolg haben, wenn für die allge— meine Landesherrschaft zugleich das Werkzeug einer einschneiden⸗ den centralen Verwaltung geschaffen ward. Ein Erlaß vom 1. Oktober 1531 änderte demgemäß den Regierungsapparat. An Stelle der bisher gering differenzierten Centralverwaltung traten drei Kollegien, der Staatsrat als politisches Ministerium, der Geheime Rat, wesentlich als Justizministerium, und der Finanzrat; es war eine Ausstattung, deren Intensität den Ver— waltungsbedürfnissen des Landes bis zum Ende des 18. Jahr— hunderts genügt hat. Zugleich war es damit möglich geworden, die Gerichtsverfassung in den 17 verschiedenen Provinzen des S. Band IV S. 454.