Niederländischer Aufstand; Gründung der nordniederl. Republik. 607 Indem die Republik aber, ein Bundesstaat bisher unbe— kannten Charakters, aus den Prüfungsjahren ihrer ersten Bildung heraustrat, stellte sie sich zugleich thatsächlich schon frei hin neben das Reich, mochte auch der formale Zusammen⸗ hang mit diesem noch bis zum Westfälischen Frieden erhalten bleiben. Sie war nicht mehr, was die Territorien und Städte im Reiche waren. Ihre innere staatliche Zusammensetzung wiederholte allerdings die Motive der Reichsverfassung, wenn auch in ungleich modernerer Modellierung. Aber die konsti— tuierenden Kräfte waren andere. Wo gab es im Reiche einen Kaufmannstand, wie den ihrigen, wo fehlte gleich stark der Adel, wo dachte man in gleich geschlossenem politisch⸗calvinischem Geist, wo war ein Stamm gleich stark auf dem Wege, sich nach Sprache wie Sitte und Empfindung zur Nat ion zu gestalten? Nicht eine identische, nur eine parallele Entwicklung zum Reiche haben seit dem 16. Jahrhundert jene edlen deutschen Bestandteile erlebt, die heute die Bevölkerung des Königreichs der Niederlande bilden.