656 Sechzehntes Buch. Drittes Kapitel. bunden. Es ist ein Zusammenhang, der überall in der Ge— schichte der Gegenreformation Beachtung verdient: die Interessen der Stände und des Evangeliums liefen auf der einen, die der Fürsten und des Katholizismus auf der anderen Seite zu— sammen. Nun trat in Bayern dieser Zusammenhang aber nicht bloß wegen des strengen Katholizismus des Herrscherhauses zuerst besonders hervor. Herzog Albrecht war bei aller Frömmigkeit zugleich ein lebensfreudiger Herr; er ist der Gönner Orlandos di Lasso gewesen, unter ihm hielten die italienischen Baumeister ihren Einzug in München — er bedurfte großer Summen zur Führung seines Hofhalts. So machte er Schulden, und nach— träglich verlangte er von den Ständen deren Begleichung. Diese Verhältnisse legten den protestantischen Ständen nahe, die volle Anerkennung ihres Bekenntnisses von der Übernahme der fürstlichen Schuldenlast abhängig zu machen: im Jahre 1563 forderten sie unter der Führung des Grafen Joachim von Ortenburg in diesem Sinne die Freigabe der Augsburger Kon— fession. Aber rasch und brutal trat Albrecht dieser Auffassung entgegen; den sich ankündigenden Widerstand der Stände schlug er nieder; ein- für allemal beseitigte er den Zusammenhang zwischen landständischer Politik und kirchlichen Forderungen. Und dem folgten dann unablässig und immer tiefer greifend systematische Maßregeln zur Rekatholisierung des gesamten Landes. Zunächst wurde ein den Wittelsbachern schon im 15. Jahr— hundert gewährtes kirchliches Visitationsrecht zur Bestärkung des katholischen Klerus und zur Austreibung der Prädikanten und anderer eifriger Bekenner der evangelischen Lehre aus— genutzt; selbst einen Rückgang des städtischen Lebens infolge dieses Vorgehens trug der Herzog ohne Bedenken. Dann wurden diese Visitationen, nunmehr eine gesicherte Einrichtung, im Jahre 1570 einem besonderen herzoglichen geistlichen Rats— kollegium unterstellt. Und gleichzeitig wurde im Sinne des Tridentinums für die Hebung des katholischen Klerus und des katholischen Unterrichts gesorgt: für den Pfarrklerus wurde eine Zulassungsprüfung, für die Schulen eine herzogliche geist— liche Kontrolle eingerichtet; wie dann die Jesuiten hierüber