Hiertes Kapitel. Union und Liga, dreißigjähriger Krieg, west— fälischer Friede. Mit dem Ausgange des Reichstags vom Jahre 1608 war die Reichsverfassung thatsächlich mindestens auf längere Zeit lahmgelegt worden; dem Verfall der alten Kirche in der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts war der Zerfall des alten Staates im ersten Jahrzehnt des siebzehnten gefolgt. Die volle Um— wälzung auf dem Gebiete des Geisteslebens mußte auch das äußere Gerüst der politischen Einrichtungen erschüttern; die einzelnen Teile des Reiches standen im Begriff, ihre eignen Wege zu gehen, sie verstanden sich auch in den längst schon enger beschränkten, weniger zahlreichen Aufgaben des Reichstags nicht mehr. Dieser Zustand war nicht durch rasche Umschläge veranlaßt, sondern in langsamer Entwicklung herbeigeführt worden; zer— bröckelnd, nicht umgestaltend hatte der Protestantismus auf die Verfassung gewirkt. Diese Thatsache aber, die in der innersten Entwicklung der Dinge begründet lag, hatte zugleich eine konservativ-protestantische Politik, wie sie die sächsische Partei verfolgte, notwendig in sich aufheben müssen. So war die ursprünglich sächsische Oberleitung der protestantischen Politik