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        <title>Deutsche Geschichte</title>
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            <surname>Lamprecht</surname>
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      <div>Naturalwirtschaftliche Reaktion, Reich und Territorien im 16. Jahrh. 501 
es sollten „alle ledige Manns- und Weibspersonen, die ihrer Leib 
halben zu dienen geschickt, häuslich nicht angesessen noch von 
ihrem eigenen Gute oder sonderer Handtierung so viel Nahrung 
haben, sich selber zu nähren, bei Leibesstrafe sich füran zu 
Diensten verdingen und nicht mehr im Taglohn arbeiten“!. 
Die naturalwirtschaftliche Wendung war also dem länd— 
lichen Proletariat keineswegs günstig. Wie hätte das auch mög— 
lich sein sollen, da dies Proletariat schon nicht mehr über Grund 
und Boden verfügte? Sie war es aber auch nicht für den Bauer. 
Zwar in denjenigen Teilen des Mutterlandes, in denen 
der große Aufstand der Jahre 1625— 1526 getobt hatte, ver— 
schlechterte sich seine Lage nur langsam; und hier und da kam 
es wohl gar zu kleinen Reformen. Im ganzen aber ergab sich 
doch ein Stillstand; die Reichsgesetzgebung, die im Jahre 1526 
für den Bauern eingetreten war?, schwieg seitdem fast ein 
Menschenalter hindurch beharrlich. Und als sie wieder sprach, 
zeigte sie ganz veränderte Grundlagen der Anschauung: im 
Jahre 1555 gewährleistete sie den Grundherren die Leibeigen— 
schaft und alle daraus fließenden Rechte?. Es war die erste all— 
gemeine amtliche Kundgebung einer Ansicht, die den Bauern 
überhaupt als Sklaven zu betrachten begann; im Jahre 1629 
war sie so weit entwickelt, daß der Jesuit Contzen in seinem Buche 
Politica der bäuerlichen Sklaverei aus Gründen der Wohl— 
feilheit, der Arbeitswirksamkeit, ja selbst der Staatsfinanzen 
ein aufrichtiges Lob singen konnte. Eben dies war die Folge des 
bäuerlichen Stillstands, der auf die Dauer den Rückgang bedeutete, 
sowie der alten, längst verhaltenen revolutionären Gärungen. 
Schon 1534 schildert Sebastian Franck die Bauern als jeder— 
manns Fußhader und als mit Fronen, Scharwerken, Zinsen, 
Gülten, Steuern, Zöllen hart beschweret und überladen und 
bemerkt zugleich, daß sie deshalb doch nicht „dester frümmer, 
1 Daneben mag in dieser Bestimmung sich auch das Interesse aus— 
prechen, den Tageslohn auf dem platten Lande billig zu halten. 
2S. oben S. 851. 
8 Es handelt sich hier um den mutterländischen, seit dem 14. Jahr— 
hundert langsam entwickelten Begriff der Leibeigenschaft; s. oben S. 88.</div>
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