360 Fünfzehntes Buch. Drittes Kapitel.
Auf das platte Land wirkte diese Bewegung, soweit die
sozialen Verhältnisse in Betracht kamen, nur mittelbar ein.
Aber die ländlichen Stände, Adel und Bauerschaft, gingen im
Verlauf ihrer eigenen Geschichte dem Verfall entgegen: und
so genügte der ungünstige Einfluß der städtischen Entwicklung,
sie vollends zu stürzen. Unmittelbaren Vorteil vom neuen Wirt—
schaftsleben dagegen zogen die höchsten politischen Gewalthaber
des platten Landes, die Fürsten; sie vermochten jetzt ein erstes
wirkliches Beamtentum zu entwickeln und damit eine erste wirk—
lich eindringliche Herrschaft!.

So erscheinen in den ersten Jahrzehnten des 16. Jahrhunderts
als die begünstigten Gruppen der sozialen Entwicklung das
bürgerliche Patriziat und das territoriale Fürstentum, die aristo—
kratischen Schichten, die neuen partikularen Obrigkeiten der Stadt
und des Landes; gedrückt sind die Unterthanen, die Massen,
das städtische Proletariat, die Bauern, und mit ihnen der mit
dem bäuerlichen Schicksal verknüpfte, in seinen Gesinnungen wie
in seiner Stellung zum neu entwickelten Hochadel der Fürsten
demokratisch charakterisierte kleine Adel des Landes.

Die soziale Bewegung verläuft nun schon teilweise im
14. Jahrhundert, namentlich aber im 15. Jahrhundert in diesen
Gegensätzen; vollkommen scharf aber werden diese doch erst in
dem Augenblicke, da durch die religiöse Bewegung die Leiden—
schaftlichkeit einer an sich schon stark erregten Zeit ins Außerste
gesteigert wird, seit 1317 oder 1520. Jetzt kommt es zum
Kampf und zum Siege der aristokratischen Gewalten über
Proletariat, Bauern und Adel.

An diesem Siege hatte die religiöse Bewegung in ihren
gemäßigten, individualistischen Formen, wie sie sich ausprägte
im Evangelium Luthers, wiederum einen nicht geringen Anteil;
unvergessen ist unter den Bauern und den kleinen Leuten
der Städte die schroffe Stellungnahme Luthers im Jahre 1525
geblieben; seit seinen Schriften gegen die Empörung gehörte
der Reformator auf lange Zeit zu den unpovulärsten Männern

S. Band IV Buch XIII Kapitel J.