370 Fünfzehntes Buch. Drittes Kapitel.
Im ganzen aber ergab sich für die städtischen wie die
fürstlichen Obrigkeiten nicht bloß finanziell, sondern ganz all—
gemein aus der Reformation die wesentlichste Steigerung ihrer
Macht: rascher, als es sonst wohl geschehen wäre, wurden
ihnen die weiten Ziele des modernen Staates nahegelegt, un—
gleich mächtiger, als bisher, wurden sie wesentliche Elemente
auch der geistigen Entwicklung der Nation!.

Bei dem Verlaufe, den die Entwicklung des Verhältnisses
von Kirche und Staat unter der Einwirkung der lutherischen
Lehre nahm, kann man geneigt sein zu erwarten, daß das
Evangelium von den Obrigkeiten aufs lebhafteste und that—
kräftigste hätte angenommen und unterstützt werden müssen.

Indes das war doch nicht entfernt in dem Maße der Fall,
als man noch bis in neuere Zeit hinein geglaubt hat. Die
Zusammenhänge, die soeben erörtert worden sind, lagen noch nicht
klar vor dem geistigen Auge der Zeitgenossen; viel stärker da—
gegen, als die wirkliche Macht dies begründete, wirkte noch
das altvererbte, der Reformation ungünstige Ansehen der Reichs—
gewalt. Zudem war Luthers derbe Art, soweit sie sich gegen
einzelne Standesgenossen wandte, vielen Fürsten wenig genehm;
und einzelne Territorien, wie Brandenburg, das herzogliche
Sachsen und Ästerreich, hatten die materiellen Vorteile, welche
man zunächst von der Einführung der Reformation für die
Territorialgewalten erhoffen konnte, namentlich soweit eine
teilweise Säkularisation in Frage stand, schon während des
15. Jahrhunderts in Verhandlungen mit der Kurie vorweg
genommen.

Unter diesen Umständen fand die Reformation ihre sicherste
und früheste politische Vertretung durchschnittlich mehr in den
Städten, namentlich den Großstädten Süddeutschlands, in
Nürnberg, Augsburg, Ulm, Straßburg: hier traten die Räte

EVgl. auch unten Buch XVI Kapitel 2.