374 Fünfzehntes Buch. Drittes Kapitel.
näher und von der finanziellen und politischen Bedeutung der
großen Städte, die sie trugen, überzeugt, die Städte heran—
gezogen hätte; er fand damit wenig Entgegenkommen bei seinen
fürstlichen Genossen, und auch die Räte hielten zurück, noch
immer in Nachfurcht vor bäurischen Unruhen.

Das war die Lage, als am 28. Januar 1526 ein neuer
Reichstag zu Speier zusammentrat. Er konnte der evange⸗
lischen Sache nur günstig verlaufen, umsomehr, da er von den
Altgläubigen schlecht besucht ward, und da man von allen
Seiten her dem kaiserlichen Statthalter, Erzherzog Ferdinand,
nur wenig traute. Dazu kam, daß eine besondere Maßregel
Ferdinands den Unwillen der Stände bald steigerte. Nachdem
man in der religiösen Frage schon hin und her diskutiert hatte,
wies Ferdinand, erst am 8. August, eine Weisung des Kaisers
vom 23. März vor, welche verbot, irgend etwas in Sachen der
Religion gegen die alte Kirche zu beschließen, welche ferner das
Wormser Edikt einschärfte und dazu aufforderte, vor allem weiteren
die Ankunft des Kaisers im Reiche abzuwarten. Was war da
zu thun? Man beschloß in der That, zu warten — ein den
Evangelischen an sich schon günstiges Ergebnis. Gleichzeitig
aber beschloß man, an den Kaiser eine Gesandtschaft zu senden,
die ihn unterrichten und ihm die Bitte nahelegen sollte, er
möge entweder schleunigst für die Ausschreibung eines all—
gemeinen Konzils Sorge“ tragen oder zur Abhaltung eines
Nationalkonzils nach Deutschland kommen, einstweilen aber das
Wormser Edikt gnädig in Ruhe stellen. Zu diesem, der Refor—⸗
mation sehr günstigen Beschlusse glaubte man sich umsomehr
berechtigt, als man eben im Verlaufe des Reichstags von
schweren Zwisten hörte, welche zwischen Kaiser und Vapst
beständen.

Für die nächste Zeit aber, bis zu dem vom Kaiser einzu⸗
berufenden Konzil und damit bis zu dem zu erwartenden kaiser⸗
lichen Eingreifen überhaupt, beschloß man am 27. August 1526,
in Sachen des Wormser Edikts also zu leben, zu regieren und
sich zu halten, „wie ein jeder solches gegen Gott und Kaiserliche
Majestät hoffet und vertrauet zu verantworten“.