Rirchliches und politisches Reifen des Protestantismus. 388
wicklung der evangelischen Bewegung weiten Raum ließen.
Seitdem beginnt ein Umschlag. Wie seitdem die Reformation
im Rahmen der inneren, rein deutschen Entwicklung dem Be⸗
reiche der fürstlichen und auch städtischen Obrigkeiten zugetrieben
ward, so wurden diese Obrigkeiten wiederum vielfach und je
länger je mehr in Entschluß und Schicksal bestimmt durch die
zunehmende Macht der habsburgischen Brüder Karl und Ferdinand.

Im Jahre 1527 wurden die habsburgischen Besitzungen im
deutschen Südosten, deren Regierung Erzherzog Ferdinand am
27. Februar 1521 von Karl erhalten hatte, dauernd durch
Ungarn und Böhmen ergänzt; es ist das Geburtsiahr der öster—
reichischen Monarchie.

Wie oft war nicht seit den Tagen des fränkischen Aben—
teurers Samo versucht worden, im Südosten Mitteleuropas ein
großes Reich zu errichten! Hier hatte der Mähre Swatopluk
in der zweiten Hälfte des 9. Jahrhunderts weithin geherrscht, bis
sein Reich den Ungarneinfällen zum Opfer fiel; hier hatte
Ottokar J., der Konig des erstarkten Böhmens, im 18. Jahr⸗
hundert die Lösung derselben Aufgabe versucht; dann waren
seine Absichten an Habsburger und Luxemburger übergegangen.
In der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts schienen die Luxem⸗
burger ihrem Ziele nahe, der Sohn der letzten Luxemburgerin,
Ladislaus Postumus, hat wenigstens dem Namen nach fast zwei
Jahrzehnte über sterreich, Böhmen und Ungarn geherrscht.
Aber schon zu seinen Lebzeiten ging die Hegemonie im Süd—
osten thatsächlich an fremde Mächte über. In Böhmen erhob
sich die einheimische Macht Podiebrads; später hat Podiebrads
Schwiegersohn, Matthias Corvinus, von Ungarn her Hsterreich
und die böhmischen Nebenländer beherrscht. Am gewichtigsten
aber trat schließlich der polnische Staat hervor. Er war in
der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts kräftig gegen den
Deutschorden vorgegangen; jetzt, nach dem Tode Podiebrads und
des Corvinus hatten die Polen die Genugthuung, einen
Jagiellonen, Wladislaus, auf dem Throne von Böhmen und
Ungarn zu sehen; deutsche Ansprüche auf diese Länder, obwohl
rechtlich begründet, erschienen thatsächlich vereitelt.