392 Fünfzehntes Buch. Drittes Kapitel.
lierung fügten sich die kaiserlichen Kommissare am 19. April
1529; es war klar, daß der Reichstag mit ihr die Begrenzung
der evangelischen Bewegung auf das bisher errungene Gebiet
annehmen und jeder weiteren Entwicklung der evangelischen
Territorien und Städte zu rein evangelisch charakterisierten
Staaten vorgreifen würde.

Das konnten die evangelischen Obrigkeiten unter keinen
Umständen zulassen; schon hatten sie sich zum Protest ent—
schlossen. Rechtlich wurde dieser Schritt damit begründet, daß
der im Jahre 1526 einmütig beschlossene Abschied von Speier
nicht durch eine bloße Stimmenmehrheit aufgehoben werden
könne, nachdem er einmal gültig und Praxis geworden —
anderenfalls sei es leicht, jede früher einmal geschaffene Ein—
richtung des Reiches durch zufällige Stimmenmehrheit zu be—
seitigen. Tiefer in das Wesen des Gegensatzes führte eine
andere Motivierung, wonach es sich in religiösen Dingen um
Fragen des Gewissens handle, in denen Mehrheitsbeschlüsse ebenso—
wenig bindend sein könnten, als äußere Gewalt. Positiv aber
zogen die Evangelischen sich auf den Abschied des Jahres 1826
zurück: dem wollten sie nachleben.

Aber nur wenige Fürsten überreichten am 19. April eine
diese Anschauungen entsprechende formelle Protestation, die dann
später in die Form einer Appellation an den Kaiser und an
ein freies gemeines Konzilium oder eine deutsche Nationalver—
sammlung gebracht ward, nämlich Kurfürst Johann von Sachsen,
Landgraf Philipp von Hessen, Markgraf Georg von Branden—
burg, Fürst Wolfgang von Anhalt und, durch Bevollmächtigten,
die Herzöge Ernst und Franz von Lüneburg. Die evangelischen
Städte dagegen, durch katholische Einwirkung teilweise einge—
schüchtert, teilten sich zum erstenmal bei dieser Gelegenheit; schließ—
lich traten am 24. April 14 Städte bei, darunter Straßburg,
Nürnberg, Ulm und Konstanz. Und inzwischen war am 22. April
schon ein geheimes Bündnis zum Schutze des göttlichen Wortes
zwischen Kursachsen, Hessen, Straßburg, Nürnberg und Ulm
geschlossen worden.

Die Protestation von Speier bedeutet die politische Ver—