394 Fünfzehntes Buch. Drittes Kapitel.
Verbindung mit dem Hause sterreich, von dem Augenblick an
übermächtig ward, da die evangelischen Schweizer in einem
kurzen Feldzuge des Jahres 1529 ihre Gleichberechtigung neben
der alten Religion namentlich der Urkantone erstritten hatten.

Unter diesen Umständen konnte eine enge Verbindung der
deutsch-⸗evangelischen Mächte niemals die evangelischen Eid—
genossen ausschließen. Philipp von Hessen hat nach dem
Reichstage des Jahres 1529 diese Notwendigkeit auch keinen
Augenblick verkannt.

Aber welche Schwierigkeiten standen dem entgegen! Schon
früh hatte Luther die humanistische Abkunft der schweizerischen
Kirche erkannt; bereits im Jahre 1524 hatte er in seiner
Abendmahlslehre klar den dogmatischen Exponenten gleichsam der
abweichenden Anschauungen aufgestellti. Seitdem hatte gegen—
seitiger Verkehr die Gegensätze nicht gelindert, sondern ver—
schärft; zu den sachlichen Streitpunkten hatte die maßlose
Sprache Luthers persönliche Erbitterung gefügt; war Luther
in dem Sermon vom Sakrament des Leibes und Blutes Christi
wider die Schwarmgeister (1526) schon mehr als nachdrücklich
gewesen, so trat er wild und herausfordernd auf in dem Trak—
tate des Jahres 1527: „Daß die Worte: Dies ist mein Leib ꝛc.
noch feststehen.“

Landgraf Philipp überredete sich, an diese unversöhnlichen
Gegensätze nicht zu glauben; er versuchte, das politische Not—
wendige trotz allem zu erzwingen; er lud die Reformatoren
der Schweiz wie Sachsens zum Oktober 1529 nach Marburg
ein zu einem Religionsgespräch, das den dogmatischen Frieden
als Grundlage politischer Verständigung bringen sollte.

Zwingli nahm freudig an; mit Hedio, Okolampad und
Jakob Sturm, mit oberdeutschen Humanisten und Theologen
erschien er in Hessen. Luther kam mißmutig, mit ihm einige
Oberdeutsche und die Wittenberger, vor allem Melanchthon.
Die Erörterungen fanden in den Tagen des 2. — 4. Oktober
statt; sie verliefen in den Formen höflichen Anstands. Aber

1 S. oben S. 312f.