Kirchliches und politisches Reifen des Protestantismus. 4038
Franzens gegen Ungarn und gegen sterreich, gegen Sizilien
und Spanien, gegen alle Süd- und Ostgrenzen der habsburgischen
Herrschaft ergossen.

So lastete auf Karl eine Konstellation, deren Druck sehr
wenig zu dem Pompe und der äußeren Sicherheit paßte,
womit der Kaiser seine universale Würde zu betonen pflegte.
Es war klar: trotz zweimaligen Sieges über König Franz
hatte Karl für den Augenblick doch seine Partie im inter—
nationalen Ringen nach kaiserlicher Allgewalt verloren, ver—
loren nicht infolge unglücklicher Zwischenfälle, sondern des—
halb, weil seine Auffassung der kaiserlichen Stellung nicht
mehr zeitgemäß war. Die christlichen Staaten Westeuropas
wollten keine Universalgewalt mehr, die deutschen Protestanten
keine allgemeine Vogtei der Kirche. Wie hätte der Kaiser da
gegen den Protestantismus vorgehen sollen? Eben jetzt kamen
Jahre ständigen Fortschritts in der neuen religiösen und kirch—
lichen Bewegung; und unter fortwährendem Zurückweichen des
Kaisers und der katholischen Stände entfaltete sich der Protestantis⸗
mus zu deutscher, zu internationaler politischer Macht.

Auf heimischem Boden standen dem Protestantismus zwei
Hindernisse vollkommener Einigung zu einem politischen Körper
entgegen: die Lehre Luthers vom bindenden Gehorsam, soweit sie
auch die Fürsten dem Kaiser widerstandlos unterwarf, und die
dogmatischen und sonstigen Differenzen zwischen den Schweizern
und Oberdeutschen einerseits und den Lutherischen Mittel—
und Niederdeutschlands andrerseits. Beide mußten beseitigt
werden, sollte eine Einheit von politischem Gewichte zu stande
fkommen.
In beiden Richtungen war mit Ausgang des Augsburger
Reichstages schon Wesentliches erreicht. Luther kam namentlich
seit der Billigung der Konfutation durch den Kaiser langsam
von der Meinung zurück, daß die religiösen Fragen, soweit sie
sich zwischen Ständen und Kaiser abspielten, gemäß den An—
forderungen obrigkeitlicher Unterwerfung zu behandeln seien; er
hoffte nichts mehr von dem frommen Kaiser; und die Juristen