404 Fünfzehntes Buch. Drittes Kapitel.
seiner Umgebung wußten bald eine Lehre aufzustellen, wonach
der Widerstand der Reichsstände gegen den Kaiser trotz der
Theorie vom bindenden Gehorsam erlaubt schien. Und gleich—
zeitig verhandelte mit Luther der kluge und diplomatisch wind—
same Straßburger Reformator Martin Bucer unter Beihilfe
des Straßburger Staatsmanns Jacob Sturm über eine dog—
matische Aussöhnung, wenn nicht zwischen Schweizerischen und
Lutherischen, so doch zwischen Oberdeutschen und Mittel- und
Niederdeutschen, und es gelang ihm, Formeln zu finden, die den
Gegensatz wenn nicht überbrückten, so doch verhüllten.

Damit war die Möglichkeit einer Einigung des Protestantis⸗
mus wenigstens innerhalb der engeren Reichsgrenzen gegeben.
Noch im Jahre 1530 kam darauf, in Verhandlungen der Tage
vom 22. bis zum 31. Dezember zu Schmalkalden, ein evangeli—
scher Verteidigungsbund zu stande, der sich gegebenenfalls auch
gegen den Kaiser wandte; ihm gehörten zunächst Kursachsen,
Hessen, Luneburg, Anhalt, die Grafen von Mansfeld sowie die
Städte Magdeburg und Bremen an. Aber bald darauf folgten,
wenn auch zögernd, neben einigen anderen Fürsten in dem
ersten völlig formellen Abschluß des Bündnisses vom 27. Februar
1531 auch Straßburg, Ulm, Konstanz, Reutlingen, Memmingen,
Lindau, Biberach und Isny; nur der Markgraf Georg von
Brandenburg, Nürnberg und einige kleinere fränkische Städte
blieben der Vereinigung noch fern.

Nun fehlten freilich noch die Schweizer, eine um so be—
denklichere Lücke, als die Zwinglische Reformation eben jetzt in
den oberdeutschen Städten, so besonders in Augsburg, reißende
Fortschritte zu machen begann. Und Zwingli selbst, früher
zum Entgegenkommen gegenüber Luther so bereit, betonte jetzt
aufs schärfste den Gegensatz; gerade bei dieser Haltung erhoffte
er den Sieg seiner Sache in Süddeutschland. Allein in dem
Augenblick, da er sich dem Ziel seiner Wünsche näher glauben
konnte als je, zeigte sich seine Macht in der Schweiz selbst
untergraben. In Zürich hatte er längst eine wachsende Zahl
von Feinden; die große politische Einheit der Eidgenossen, die
er fast im Sinne der heutigen schweizerischen Verfassung plante,