412 Fünfzehntes Buch. Drittes Kapitel.
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politische Bestrebungen in Lübeck scheiterten und da in Westfalen
das wiedertäuferische Königtum zu Münster, nicht zum geringsten
durch die Anstrengungen Philipps von Hessen, unterdrückt ward!.
Diese innere Stärkung und äußere Ausdehnung der poli—
tischen Stellung der Evangelischen veranlaßte naturgemäß auch
eine immer weitere Verbreitung ihrer Lehre. In Süddeutsch—
land hing ihr jetzt nicht bloß die Bevölkerung auch der kleineren
Territorien an, selbst in den deutschen Kernlanden Ästerreichs,
ja darüber hinaus, namentlich in Ungarn faßte sie Fuß. König
Ferdinand mußte das Traurige erleben, daß sogar an seinem
Hof sich lutherische Sympathien erhoben, denn namentlich der
Adel war in Österreich der Reformation günstig gesinnt, und
an der Spitze der frei Denkenden und darum Verdächtigen
ttand seine eigene Schwester, die ungarische Königin Maria.
Wie mußte dies alles um so mehr in Norddeutschland
wirken! Hier schien es, als sei der vollkommene Sieg des
Evangeliums nur noch eine Frage kurzer Zeit. Nachdem im
Jahre 1534 Pommern und Anhalt gewonnen worden waren,
wurde seit der zweiten Hälfte der dreißiger Jahre auch im
Calenbergischen offen zur Reformation übergegangen, und etwa
zleichzeitig trat Heinrich von Sachsen, der Bruder Herzog
Georgs, dieses treuen katholischen Hortes in Mitteldeutschland,
dem Schmalkaldner Bunde zu. Als dann Herzog Georg im
Jahre 1537 seinen älteren Sohn Johann durch den Tod
verlor und nun das Nachfolgerecht an den nachgeborenen
schwachsinnigen Friedrich kam, war auch der Übergang
des Herzogtums Sachsen zum Protestantismus vorauszusehen.
Er erfolgte, freilich nicht unter Führung des mittlerweile
gestorbenen Friedrich, sondern unter dem Regiment von
Beorgs Bruder Heinrich, alsbald, nachdem Georg am 17. April
1539 gestorben war. Damit war Brandenburg jetzt das einzige
größere noch katholische Territorium im Nordosten. Aber auch
hier zog das Evangelium ein. Im Jahre 15385 starb Kurfürst
Joachim, der hartnäckigste Verteidiger der alten Kirche. Von
1 Val. Band IV Buch XIII Kapitel 3 Nr. V und oben S. 357.