Kirchliches und politisches Reifen des Protestantismus. 417
religiösen Versöhnung. Wie hätten die Katholischen es zugeben
können, daß Luther in diesen Artikeln die Messe als den
„größten und schrecklichsten Greuel“ bezeichnete und im Papst
zweifelsohne den Antichrist sah?

Während dessen wies der Kaiser nahezu gleichzeitig in einer
seinem Vicekanzler Held für die Verhandlungen des Schmalkaldner
Bundestages vom Februar 1537 erteilten Generalinstruktion
die Protestanten von neuem an, sich an den Nürnberger
Religionsfrieden und dessen Ausführungsbestimmungen zu halten,
namentlich dem Kammergericht zu gehorchen. Was war hierauf
nach fünf Jahren ununterbrochener weiterer Ausbreitung des
Protestantismus zu sagen? Die Schmalkaldner sahen sich jetzt
zweifellos als im Besitze eines neuen, wohlerworbenen Rechtes
unabhängiger Existenz an; sie dachten nicht daran, es aufzu—
geben; die ältere Ordnung des Reiches erschien ihnen als Un—
recht, ehemalige Vernunft war ihnen zu Unsinn geworden.
Sie erklärten das Kammergericht, das in seinen Prozessen
gegen sie trotz der Nürnberger und Kadener Abmachungen
fortfuhr, in der sogenannten Rekusation vom 80. Januar 1534
als partetisch und darum als für sie nicht mehr bindend; sie
behaupteten, ihr Erwerb geistlichen Besitzes sei gerecht: für sie
var das alte Reich nicht minder dahin, wie das Papsttum.

Es war der Abschluß der im Jahre 1525 und 1526
begonnenen Bewegungen. Ein Dutzend Jahre hatte genügt,
um durch Protest zunächst gegenüber ohnmächtigen Ständen,
dann gegenüber einem ohnmächtigen Kaiser, endlich gegenüber
der anfangs sorglosen und zu spät zur Einsicht erwachten
Kurie die evangelische Bewegung so weit vorwärts zu schieben,
daß an ein Rückwärts nicht mehr zu denken war. Das Recht
des Daseins war jetzt gewonnen; in einem letzten, an Errungen⸗
schaften reichen Jahrfünft war es befestigt; nur durch Gewalt
noch konnte es beseitigt werden: so standen jetzt gleich mächtig
altes und neues Recht gegeneinander, und das Gottesurteil
des Kampfes mußte entscheiden.