430 Fünfzehntes Buch. Viertes Kapitel.
verfassungsmäßiger Sicherstellung seines Werkes hingedrängt zum
Wohlabgewogenen, dogmatisch Festen. Es war eine unausbleib—
liche Entwicklung. Von der Veräußerlichung der Kirche indes
zur bloßen Institution hat Luther sich immer fern gehalten.
Die Kirche ist ihm niemals ausschließliche Sakramentsanstalt
geworden. Aber doch wurde sie ihm zur privilegierten Unter—
richtsanstalt; der Priester ward ersetzt durch den kirchlichen
Lehrmeister.

Und dieser Wendung lag eine tiefe Wandlung im Herzen
Luthers zu Grunde. Der Glaube ward ihm zur Wahrhaltung
theoretischer Sätze des Glaubens, die religiöse Erfahrung zum
Dogma. Und indem er den Glaubensinhalt als eine in sich
unterschiedslos wichtige Einheit faßte gegenüber den mannigfachen
Abstufungen des Glaubens-, Annehmens- und Wissenswerten der
alten Kirche, mußte ihm notwendig jede Seite der christlichen
Lehre als dogmatisch erscheinen. „Darum heißt's, rund und
rein, ganz und alles oder nichts geglaubt,“ sagt er in seinem
kurzen Bekenntnis vom Abendmahl, 1545. *

War nun dieser Standpunkt denkbar ohne lehrhafte Kirche,
ohne starke Entwicklung aller dogmatischen Konsequenzen? Wie
im kirchlichen Leben die Predigt, so trat in der theologischen
Wissenschaft eine neue Scholastik ins Recht, und Luther selbst gab
in seinen Spekulationen über die Ubiquität des Leibes Christi
m Abendmahl, über die Wirkungen einer absoluten Inspirations—
ehre, sowie überhaupt in der Pflege der tertullianischen Dis—
position gegenüber der freien Vernunft: certum est, quia
ineptum est: ein verhängnisvolles Beispiel. So konnte er
wohl dazu kommen, in dem Katechismus als dem Inbegriff
einer dogmatisierten göttlichen Offenbarung das vorzüglichste
und an sich ausreichende Werkzeug der Heiligung zu sehen,
dessen Hauptteile, zehn Gebote, Glaubensbekenntnis, Vaterunser
und Sakramente die doctrina doctrinarum, die historia histo-
riarum, die oratio orationum, die ceremoniae ceremoniarum
umfassen sollten, gleichwie das Hohe Lied Salomonis canticum
anticorum genannt werde.