Rämpfe der Protestanten; Religionsfriede von 1555. 439
nicht mehr, als daß der Landgraf sich auf Gnade und Ungnade
ergeben müsse, wobei freilich Lebensstrafe, Konfiskation und
ewiges Gefängnis ausgeschlossen sein sollten. Wenigstens unter
diesen Aussichten, ja mehr noch: mit der sicheren, von beiden
Kurfürsten mit ihrer Person gewährleisteten Hoffnung, über—
haupt nicht gefangen gesetzt zu werden, stellte sich Philipp zu
Halle dem Kaiser.

Es kam anders. Während eines Abendessens beim
Herzog Alba ward Philipp am 19. Juni ergriffen und ge—
fangen gesetzt. Als grausamer Sieger, die Häupter der deut—
schen Protestanten gefangen mit sich führend, verließ der Kaiser
die Länder, in denen Luther geboren war und gelehrt hatte.
Und gleichzeitig schlug sein Bruder Ferdinand in Böhmen in
dem Aufruhr des hussitischen Adels den letzten Widerstand
nieder, der dem Hause Habsburg und dem katholischen
Glauben noch hätte gefährlich werden können.

Nach seinen Siegen berief der Kaiser zum Herbst 1547
einen Reichstag nach Augsburg. Noch war er, als er zu seiner
Eröffnung am 1. September in Augsburg einritt, von Massen seiner
fremden Söldner umgeben: es war ein „geharnischter Reichs—
tag“. Auf ihm begann Karl die Folgerungen aus seinem Siege
gegenüber dem Reiche und den Protestanten zu ziehen.

Da war es zunächst selbstverständlich, daß die Städte,
vornehmlich die oberdeutschen, den Preis des Kampfes zahlen
mußten. Dem Kaiser, der die Communidades Spaniens nieder—
geworfen, der den niederländischen Bürgersinn geknechtet hatte,
dem „Henker Brabants“ konnten sie von jeher nur als eine
Anomalie der deutschen monarchischen Verfassung erschienen
sein; jetzt war die Zeit gekommen, sie zu demütigen. Die
deutschen Fürsten sahen im allgemeinen in ihnen nur schlimme
Konkurrenten der Territorien; sollten zudem die protestantischen
Fürsten ihnen nach ihrem Verhalten während des Krieges be—
sonders gewogen sein? Man rechnete ihnen nach, daß sie mit

Lamprecht!. Deutsche Geschichte V, 2. 29