440 Fünfzehntes Buch. Viertes Kapitel.
Opferung eines kleinen Teils der Summen, die sie nachmals
dem Kaiser als Kontribution hatten zahlen müssen, dem Kriege
von Anfang an eine andere Wendung hätten geben können.

So fallen gelassen von Kaiser und Fürstentum, begannen
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man ließ sie zu den Beratungen über das Reichskammergericht
nicht zu; in Sachen der Reichssteuer wurden sie nicht befragt
und schwer überlastet. Es war der Anfang des Endes ihrer
politischen Stellung.

Um so mehr mußten die Fürsten hervortreten. Freilich erhob
sich über sie jetzt auch im Rahmen der Verfassung höher, wie
seit langem, der Kaiser. Man bemerkte, daß er sich an die
verbindlich ceremoniellen Formen, mit denen er die Reichsfürsten
bisher zu empfangen pflegte, minder gebunden hielt; man
sprach allgemein von seinen Plänen, dem Reich strenger
monarchische, wie man sich ausdrückte, „patrimoniale“ Formen
zu geben.

In der That war das die Absicht Karls. Er suchte sie
in der Art zu verwirklichen, daß er unter Vermeidung der
alten, eingewohnten Formen der Reichsverfassung in Reichstag
und Kurfürstenkolleg, deren Reform sehr schwierig gewesen sein
würde, vielmehr auf eine neue föderativ-⸗monarchische Verfassung
ausging, welche die alte allmählich ersetzen sollte. Eine Liga
aller Stände sollte begründet werden; sie sollte nach dem Muster
des schwäbischen Bundes für gute gemeinsame Finanzen und
ein hierauf zu begründendes Heer eintreten; ihre Beratungen
sollten auf Bundestagen in strafferer Form als der auf den
Reichstagen üblichen gehalten werden. Es wäre eine Ver—
jüngung des Reiches, zunächst noch auf föderativer Grundlage,
doch mit wesentlicher Verstärkung der die Centralgewalt kräf⸗
tigenden finanziellen und militärischen Faktoren gewesen.

Allein es ist bezeichnend, daß Karl selbst jetzt, im Zenith
seiner Macht, diese Reform gegenüber dem zähen Widerstand
der Stände, der Fürsten wie der Städte, nicht durchzusetzen
vermochte. Er mußte sich schließlich mit ein paar Einzelerfolgen
begnügen. Eine Reichskriegskasse wurde begründet, das Be—