Kämpfe der Protestanten; Religionsfriede von 1555. 441
setzungsrecht für die beisitzenden Räte des Reichskammergerichts,
bisher ständisch, wurde dem Kaiser überlassen. Wichtiger war
für den Kaiser, daß das Verhältnis der Niederlande zum Reiche
am 26. Juni 1548 in der Weise geordnet ward, daß die Lande
zwar nunmehr völlig in die Finanz- und Militärverfassung des
Reiches eintraten, aber gleich den Schweizern der Unterstellung
unter das Reichskammergericht entzogen wurden: also nur noch
„Anverwandte“ des Reiches sein sollten.

Es war eine Maßregel, der die Überweisung der Nieder—
lande an Philipp, den Sohn des Kaisers, nicht an Maximi—
lian, den späteren Kaiser Max II. und Sohn König Ferdinands,
zur Seite lief: Philipp, obgleich Vollblutspanier, sollte auf
diese Weise im Reiche in besonderer Selbständigkeit heimisch
werden, um dereinst an seines Vaters Statt dessen Krone tragen
zu können: es war die erste Vorbereitung für eine spätere Wahl
Philipps zum deutschen König.

Dringlicher indes, als diese Aussichten, erschien jetzt vor
allem die Regelung der kirchlich-religiösen Angelegenheiten der
Protestanten. Und hier war die Lage insofern schwierig genug,
als die Spannung zwischen Papst Paul III. und dem Kaiser
inzwischen den höchsten Grad erreicht hatte. Der Papst wünschte
für sein Haus die Erwerbung von Parma und Piacenza: der
Kaiser trat dem entgegen; die Kurie fühlte sich in Italien
nicht frei, solange die Halbinsel allein in der Hand der Spanier
war: Karl ging immer kräftiger in Italien vor, und deutlicher
bereits schien die Möglichkeit einer erneuten kaiserlichen Theo—
kratie bevorzustehen, der der Papst nur noch als Bischof von
Rom gelten werde.

Unter diesen Gegensätzen war das Konzil von Trient am
13. Dezember 1545 zusammengetreten; von Anbeginn nahm es
einen den kaiserlichen Wünschen entgegengesetzten Verlauf. An—
fang 1547 war dann der Gegensatz zwischen Papst und Kailer
soweit verschärft, war die Furcht in Rom vor einem allzu voll—
ständigen Sieg des Kaisers über die Protestanten soweit ge—
diehen, daß der Papst seine Truppen mitten in der Kreuzfahrt
gegen Hessen und Sachsen dem kaiserlichen Kommando entzog.

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