442 Fünfzehntes Buch. Viertes Kapitel.
Damit nicht genug, verlegte der Papst am 11. März 1547
das Konzil von Trient nach Bologna; er entfernte es vom deut⸗
schen Reichsboden, um dem Kaiser nicht die Möglichkeit einer
konziliaren Verständigung zwischen Katholiken und Protestanten
zu gewähren. Der Kaiser antwortete, nach einigen Versuchen
nochmaliger Aussöhnung, nun auch seinerseits aufs entschiedenste;
er verschloß dem Papst jede Aussicht auf Parma und Piacenza;
er sprach dem Konzil zu Bologna den Charakter eines katho—
lischen Universalkonzils ab; er erklärte, daß er nunmehr als
Vogt der Kirche für die Beilegung des religiösen Zwistes in
Deutschland allein werde zu sorgen haben.

Dieser Anschauung gemäß machte sich auf sein Geheiß
eine Dreizahl von Theologen, darunter von protestantischer
Seite der eitle brandenburger Hofprediger Agricola, ans Werk,
um im größten Geheimnis ein Verzeichnis derjenigen Punkte
zu entwerfen, in denen die Katholiken des Reiches den Pro—
testanten nachgeben könnten, ohne ihr Gewissen zu belasten.
Diese Punkte sollten den Protestanten dann von Reichswegen
zugelassen werden bis auf ein wirklich allgemeines und freies
Konzilium. Das Ergebnis der theologischen Beratungen, wie
sie durch Vermittelung einer Schrift des Naumburger Bischofs
Pflug auf das Regensburger Interim des Jahres 1541 zurück-
gingen, lag Mitte März 1548 vor in einem Gutachten, das
den inneren Kern des Protestantismus fo gut wie ganz ver—
neinte und nur in einigen äußeren Fragen, namentlich in der
des Abendmahls in beiderlei Gestalt und der Priesterehe, ein
tolerari posse aussprach. Es war ein Elaborat, das ganz die
Zustimmung des Kaisers fand; als sogenanntes Augsburger
Interim wurde es am 15. Mai 1548 vom Reichstag. an⸗
genommen, ohne daß sich formeller Widerspruch erhob.

So war denn ein Modus vivendi zwischen Katholiken und
Protestanten, in Wahrheit freilich fast eine Formel protestantischer
Unterwerfung gefunden, für welche der Kaiser Anerkennung ebenso
vom Papst und den Protestanten erhoffte, wie sie (indes nur in
ihrer Geltung für die Protestanten) die wahrhaftig gemeinte
Zustimmung der katholischen Stände des Reiches gefunden hatte.