450 Fünfzehntes Buch. Viertes Kapitel.
die Neigung zur Verständigung nicht übermäßig groß war.
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Deutschland mit Freuden begrüßt; allein er wünschte aus
Gründen der inneren französischen Politik keinesfalls als Be—
schützer der deutschen Protestanten angesehen zu werden. So
wurde das konfessionelle Element, das anfangs noch gelegentlich
in den Verhandlungen hervorbrach, immer mehr ausgemerzt:
die rein dynastischen, fürstlichen Gesichtspunkte traten weiter
hervor; nur zu Gunsten der fürstlichen Libertät wünschte König
Heinrich zur Hülfe gerufen zu sein. Die Verhandlungen, die
teils durch hessische Vermittelung, teils durch den Markgrafen
Albrecht von Brandenburg geführt wurden, fanden nach langen
Vorbesprechungen zu Annaburg im Oktober 1551 endlich am
15. Januar 1552 zu Schloß Chambord ihren Abschluß; die militä—
rischen Verabredungen hatten Mitte Februar 1552 zu Friede—
walde statt. Nach ihnen hatte Frankreich für die ersten drei
Monate des kommenden Feldzugs gegen den Kaiser 240000
Kronen, für jeden der folgenden Monate 70000 Kronen Hülfs—
gelder zu zahlen. Dafür versprach der Bund, bei der nächsten deut—
schen Königswahl den Wünschen Frankreichs zu folgen, und trat
an König Heinrich als Vikar des Reiches die Städte Cambrai,
Metz, Toul und Verdun ab. Es war ein Vorgang ohne—
gleichen. Wann hatten sich deutsche Fürsten herausgenommen,
über Reichsgebiet zu verfügen? Man durfte auch nicht anführen,
daß diese Städte für Deutschland weniger Wert hatten, da sie
fremdsprachig waren. Es ist ein dem 16. Jahrhundert noch fast
völlig fremder Gesichtspunkt. Es handelte sich einfach um Ver—
rat am Reiche, um damit dynastische Interessen im Innern zu
wahren. War das Verfahren so nach allen Seiten hin un—
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freilich nach der andern Seite zu bedenken, daß das Reich um
diese Zeit fast schon in Auflösung zu einem losen Staatenbund
begriffen erschien, daß eben die Kaiser es gewesen waren, die
den Eidgenossen sowie den Niederlanden eine mit dem her—
gebrachten Begriff der Reichseinheit unvereinbare freie Stellung
gegeben hatten, und daß weiter abliegende Länder des Reichs,