Kämpfe der Protestanten; Religionsfriede von 1555. 459
erschienen, sondern vielmehr zum größten Teile zu einer Sonder—
versammlung in Naumburg zusammengetreten. Von hier aus
forderten sie einen vollen Religionsfrieden für alle Stände
unter gleichmäßiger Anerkennung beider Konfessionen und auf
Grund der Wahrung des zur Zeit des Passauer Vertrages
vorhandenen Besitzstandes. Nach längerem Zögern konnte man
nicht umhin, ihnen diese Forderung zu gewähren. Es war die
wichtigste Grundlage eines künftigen Friedens: der Grundsatz
der Toleranz war wenigstens insoweit verkündet, als die
Konfession der Stände in Betracht kam, nicht freilich die der
Unterthanen, welche der Religion ihrer Herren zu folgen
hatten.

Im einzelnen blieben freilich auch dann noch viele Fragen.
Vor allem: wie stand es mit der künftigen Propaganda?
Keine der beiden Konfessionen, am allerwenigsten die bisher im
Fortschritt begriffene evangelische, konnte den Wunsch haben,
daß die einmal gesetzten Grenzen auf ewig gelten sollten. Wie
——
von der Freiheit eines Christenmenschen oder wenigstens eines
fürstlichen Christen, seinem Glauben völlig ungebunden nach—
zuleben, vertragen können?

Freilich für die praktische Durchführung des Grundsatzes
ergab sich eine große Schwierigkeit vornehmlich in den geist—
lichen Territorien. Konnte ein geistlicher Fürst Bischof oder
Abt seines Territoriums bleiben, wenn er zum evange—
lischen Glauben übergetreten war? Die Anerkennung dieses
Grundsatzes würde binnen kurzem die Säkularisation der geist—
lichen Fürstentümer veranlaßt haben: sie hätte damit eine
wahre Revolution in den gegenseitigen Machtverhältnissen des
Fürstenstandes überhaupt hervorgerufen. So vereinigte man
sich hier schließlich, freilich unter heftigem Widerstreben einiger
evangelischer Reichsstände, namentlich Kurbrandenburgs, auf
den Vorbehalt (Reservatum), daß jeder Bischof und Prälat
überhaupt, der zur evangelischen Konfession übertrete, seine
Lehen und ÄÜmter verlieren sollte, und stellte dem eine Dekla—