Naturalwirtschaftliche Reaktion, Reich und Territorien im 16. Jahrh. 473
Reiches erblicken wollen, so hatte man sich getäuscht. Für den
Kaiser war Deutschland nur ein Besitz neben manchem andern;
es war ein Moment in seiner Beurteilung jener internationalen
Lage, die er beherrschen wollte; nur als Ganzes, wie es war,
in seiner Wirkungsfähigkeit nach außen, nicht als im Innern
verbesseriswert war es für ihn zunächst wichtig. Dazu
kamen die staatlichen Wirkungen der Reformation. In den großen
Zeiten des dritten Jahrzehnts wurden dadurch die Funktionen
des Staates überhaupt bis zu einem gewissen Grade matt ge—
setzt; späterhin begründete der Unterschied der Konfession, der
ja nicht die einzelnen Menschen, sondern nach dem Grundsatze
cuius regio eéius reéligio vielmehr die einzelnen Territorien
schied, eine so schroffe Zweiteilung der Reichsstände in evange—
lische und katholische, daß an eine große gemeinsame Gesetz⸗
gebung beider Teile, etwa gar noch unter besonderem Einfluß
des Kaisers, um so weniger zu denken war, als beide konfessio—
nellen Lager in Wechselbeziehungen zu auswärtigen Mächten
getreten waren und nicht selten die Religionsgemeinschaft der
Reichsgemeinschaft vorzogen.

Unter diesen Umständen war von der Begründung kräftiger
Reichsfinanzen, etwa gar der Einführung eines Reichszollwesens,
wie man eine Zeitlang geträumt hatte!, nicht die Rede; es
war genug, wenn sich das Reich durch Matrikularbeiträge
wenigstens für die Erhaltung des Reichskammergerichts und für
die Bedürfnisse vorübergehender Kriegsführung kümmerlich hin—
fristete. Maßgebend für die Berechnung dieser Beiträge wurde
dabei die Matrikel des Wormser Reichstags vom Jahre 1521.
Sie ergab als Umlageeinheit den sogenannten Römermonat von
128000 Gulden, d. h. die Unterhaltungskosten eines Heeres
von 20000 Mann zu Fuß und 4000 zu Roß auf die Dauer
eines Monats. Erhoben wurde diese Einheit oder ein gewisses
Vielfaches von ihr nur auf besonderen, für einmal geltenden
Beschluß des Reichstags; eine regelmäßige Einnahme ist aus
ihr niemals hervorgegangen.

S. oben S. 324f.