488 Sechzehntes Buch. Erstes Kapitel.
Begründung von Reedereien und Handelshäusern, es fehlte
noch mehr an Aufnahmefähigkeit für eine große Einfuhr, und
ein bloßer Ostseehandel von Küste zu Küste erschien bei der
Gleichheit aller küstenländischen Erzeugnisse wenig gewinnreich.
So errangen die Schweden nur die politische und militärische
Obergewalt über die Ostsee, die sie in Seezöllen ausnützten:
der Handelsgewinn ihres Vordringens aber fiel den Holländern
zu, um so mehr, als sie sich mit dem großen polnischen Hafen
der Ostsee, Danzig, aufs beste zu stellen wußten. Um die
Wende des 16. Jahrhunderts waren sie darum das Handels—
bolk der Ostsee; ihre geistige Kultur eroberte wenigstens
Dänemark — der sogenannte Baustil Christians IV. ist ein
holländischer Stil; selbst der Dom zu Roeskilde, dieses ehr—
würdige Denkmal deutscher Kunst, erhielt holländische Anbauten —;
und im Jahre 1666 ergaben sich drei Viertel des Kapitals der
Amsterdamer Börse als im Ostseehandel angelegt.

Was war da den Hansen noch übrig zu thun? Zu den west—
lichen Verlusten sahen sie jetzt ihre eigenste Domäne, die Ostsee,
in fremde Hände gekommen. Es war ihres Bleibens nicht mehr.
Zwar behielt Lübeck noch einen Rest russischer Geschäfte; in
den Handelshöfen zu Nowgorod, Sskow und Iwanograd, auch
in der deutschen Vorstadt (Sloboda) Moskaus sah man noch
seine Kaufleute. Und einige andere Städte, vor allem das
vpolnische Danzig an der Ostsee und Hamburg an der Nordsee,
machten sogar Fortschritte. Aber sie fühlten sich wenig mehr
an die Hanse gebunden. Diese zerfiel.

Indem die binnenländischen Städte den deutschen Fürsten—
gewalten, die Seestädte im Osten dem Druck schwedischer Hoheit
oder schwedischer Flotten- und Zollrechte anheimfielen, begrenzte
sich die Mitgliederzahl der Hanse bald vornehmlich auf Bremen,
Hamburg und Lübeck; diese Städte, schließlich unter Abstreifung
alles Verständnisses der großen hansischen Erinnerungen Ansee—
städte genannt, haben im Jahre 1630 noch einmal den alten
Bund erneuert. Aber auch sie hielten kaum noch zusammen,
obgleich ihnen der Westfälische Frieden noch einmal eine Be—
stätigung ihrer Privilegien brachte; als Bremens Reichsfreiheit