492 Sechzehntes Buch. Erstes Kapitel.
ein ungemein silberreiches Land gewesen und barg auch damals
noch große Schätze — hatte dann den Goldgulden im Verkehr wieder
fast verschwinden lassen: in Bayern kam seit den dreißiger Jahren
des 16. Jahrhunderts für alle größeren Zahlungen die stehende
Formel auf: so und so viel Gulden (rheinisch) in Münß,
d. h. in Silber!; und bereits im Jahre 1486 hatte der
Herzog Sigmund von Tirol silberne Gulden prägen lassen,
worauf die Grafen von Schlick zu Joachimsthal, seit 1520 mit
Münzrecht ausgestattet, in der Prägung verwandter Münzen,
der späteren Thaler, gefolgt waren?.

Diese Bewegung zu gunsten des Silbers suchte nun die
Reichsgesetzgebung noch einmal zur Einführung einer allge—
meinen Münze zu benutzen. Im Jahre 1524 wurde zu
Eßlingen eine Reichsmünzordnung auf Grund des Thaler—
fußes beraten, freilich schließlich ohne Erfolg: es gelang
nicht, zwischen den südwestdeutschen und Donaumünzen
und dem rheinischen Gulden einen genügenden Ausgleich
herzustellen. Auch eine weitere Beratung der Angelegen—
heit im Jahre 1551 führte schließlich zu keinem Er—
gebnis; erst die Reichsmünzordnung vom Jahre 1559 brachte,
wenigstens auf dem Papiere, eine Verständigung. Von nun
ab sollten im ganzen Reiche Münzen auf der Grundlage des
Münzfußes der süddeutschen Währung geprägt werden; die
Münzstätten sollten auf die Reichsstände beschränkt werden,
die Silberbergwerke besäßen; und die Organe der Reichskreis—
oerfassung sollten die Ausmünzung beaufsichtigen.

Es war ein im ganzen gutes System, und man wußte
es durch eine eingehende Probierordnung noch glücklich zu
ergänzen. Aber freilich: „Alles will an der Exekution gelegen
sein,“ schrieb Kurfürst August von Sachsen an den Kaiser —
und hier kam es, soweit es sich um Einführung der vollen
Maßregel handelte, zu geringen Erfolgen. Es half nichts, daß
man die Sache zur Durchführung an die Kreise verwies; die

Schmeller J S. 899.
2 S. dazu oben S. 54.