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Sechzehntes Buch. Erstes Kapitel.
ringerungen zur Verhinderung der Geldausfuhr vorzunehmen!.
Schon um 1576 begann man über Beschneidung von Schrot
und Korn zu klagen, und 1609 wandte sich der Wirtschafts—
theoretiker Obrecht dagegen aufs schärfste. Da aber mit
diesem Vorgehen für die Münzherren zugleich ein starker Gewinn
verbunden war, so überwogen die fiskalischen Gesichtspunkte
alle etwa auftauchenden volkswirtschaftlichen Bedenken. Es kam zu
einem allgemeinen Ruin des Münzwesens; jeder Reichsstand
münzte minderwertig aus — je kleiner er war, um so mehr; und
schon wurden Kesselschmiede und Schlosser als Münzmeister
eingestellt.

Jetzt bedurfte es, unter immer stärkerem Abflusse des guten
alten Geldes, nur noch der Furcht vor kriegerischen Ereignissen
oder gar des Eintretens solcher, und eine schwere Krisis war
unvermeidlich. Dieser Augenblick kam nach verhältnismäßig
friedensseligen Jahren erst spät, im Jahre 1618. Um so
furchtbarer war die Wirkung. Jetzt zogen die Kapitalisten ihr
letztes Geld aus dem Verkehr zurück, gutes Geld war kaum
noch zu haben, und die Preise stiegen bedrohlich.

Diese kritische Lage machten sich nun die in ihrem Ge—
wissen inzwischen unsicher gewordenen Munzherren erst recht zu
nutze. Sie begannen dem Bedürfnis nach Geld durch eine fast un⸗
glaubliche Schlecht- und Falschmünzung zu Hilfe zu kommen;
in zahlreichen Münzstätten ließen sie schließlich Silbermünzen
aus Kupfer, Messing, ja Glockenspeise ausbringen. Der Kaiser,
Ferdinand II. ging damit billigerweise voran. Allein die Wiener
Juden, die die leichte Münze in den Verkehr brachten, zahlten
ihm wöchentlich 19 000 Gulden; das mährische und böhmische
Münzwesen brachte ihm in anderthalb Jahren 6 Millionen Gulden
ein. Vor allem aber war der Wahnwitz in Mitteldeutschland
und Niedersachsen, besonders Braunschweig, zu Hause, während
die Gebiete, denen ein leidlicher Handel noch die erreichte Höhe
der Geldwirtschaft ziemlich aufrecht zu erhalten gestattete, am
wenigsten litten, so der Niederrhein, die Hansestädte und die Ost—

Sully, Mémoires C. XIII.