M Sechzehntes Buch. Erstes Rapitel.
wichtiger Grundlagen und Bindeglieder der alten Markgenossen—
schaft geführt. Die alten Hufen waren mit steigender Be—
völkerung immer mehr zersplittert worden; für einzelne Gegen—
den nahm man schon eine unsern Verhältnissen ähnelnde Ver—
teilung des Bodens wahr; jedenfalls war in den meisten Fällen
die Vollhufe als Substrat bäuerlicher Wirtschaft nicht mehr vor—
handen. Dementsprechend war die soziale Gliederung mannig—
faltiger, aber die soziale Haltung auch ärmlicher geworden; neben
reicheren Bauern stand eine Fülle dürftiger Elemente, und sie ver—
stärkte sich gern noch durch nichtshäbige Ankömmlinge. Damit kam
es zum Bruche des alten markgenössischen Systems als maßgeben—
der Grundlage der einheitlichen Dorfwirtschaft. Entweder hielten
die reicheren, auf alten Hufen sitzenden Bauern unter Ausschluß
der kleinen Leute an den alten Formen fest: dann begannen sie eine
Realgemeinde absterbenden Charakters innerhalb der neuen Per—
sonalgemeinde zu bilden —, oder aber sie nahmen alle Einwohner
des Dorfes als mehr oder minder vollberechtigt in die Genossen—
schaft auf: dann erfuhr diese grundstürzende Änderungen ihrer
Struktur und starke Verschiebungen ihrer wirtschaftlichen Be—
deutung. Auf alle Fälle aber schwand der bisher so feste Horizont
bäuerlichen Thuns, ging das Amterwesen der Gemeindeverwaltung
zurück und wurden die gemeinsamen Allmendebezüge so dürftig,
daß Hader unter den Gemeindegenossen einzog. Und indem
diese unerquicklichen Zustände nun vom Hauche eines gewissen
Verkehrs getroffen wurden, ohne doch in diesen aufgehen zu
können, gerieten sie erst recht in verderbliche Richtung. Massen—
haft lösten sich jetzt kleine Leute vom heimatlichen Boden; das
ländliche Gesindel nahm überhand; in ganzen Banden zog es
herum, zündete Dörfer an und hielt den Adel in Schrecken.
Gingen die Territorialordnungen dagegen an, so schreckten es
auch Todesandrohungen durch Strick, Schwert und Rad nur
vorübergehend; es überdauerte die Bauernkriege, es schwoll ins
Unerträgliche an seit der Mitte des 16. Jahrhunderts. In der
Absicht, es zu unterdrücken, kam man wohl gar zu dem verzweifelten
Entschluß, alle freie Lohnarbeit auf dem platten Lande zu ver—
hieten; so bestimmte die bayrische Landesordnung von 15883,