302 Sechzehntes Buch. Erstes Kapitel.
auch nicht, wie etwan, ein einfältig, sondern ein wild hinter—
listig ungezähmt Volk“ geworden seien. So lagen neue Auf—
stände in der Luft; und mindestens in vereinzelten Totschlägen
und Leibesquälereien adliger Bedrücker trat die allgemeine
Mißstimmung zu Tage.

Härter aber verlief die Entwicklung in sterreich; hier kam
es zu offenem Aufruhr. Ferdinand J. hatte zwar noch in den
Jahren 1541, 1542, 1552 Ordnungen zum Schutze der
Bauern vor adliger Bedrückung erlassen. Aber im Jahre 1563
rangen die Stände der Herrschaft Zusagen dahin ab, daß sie sich
um die Gemessenheit der Fronden nicht weiter kümmern wolle;
und nun wurden überall die Leistungen ins Unerträgliche ge—
steigert, wurde der Grundsatz des Gesindezwangsdienstes auf⸗
gestellt, wurde den Bauern die freie Nutzung des hergebrachten
Besitzes wie die ruhige Führung grundholder Selbstverwaltung
unterbunden: in Ober- und Niederösterreich zergeht die reiche
Blüte der Weistümer seit der Mitte des 16. Jahrhunderts. Die
Folge waren Aufstände. Im Jahre 1578 brachen die Bauern
in Untersteiermark, Krain und Kroatien los; mit blutigen Köpfen
wurden sie heimgeschickt. Viel gefährlicher war der ober- und
niederösterreichische Aufruhr der Jahre 1594-1597; wir
werden ihm in der politischen Geschichte dieser Zeit noch be—
gegnen!.
Erhob sich so grade in sterreich die Bedrängnis der Bauern
zu offener Empörung, so mag dazu wohl auch die Thatsache
mit gewirkt haben, daß dort einige der geschichtlichen Voraus—
setzungen für die Wirtschaft des platten Landes ähnlich lagen,
wie in den Kolonialgebieten des Nordens. Namentlich wird
man annehmen dürfen, daß der österreichische Adel nicht anders
als der nordische sich im Gegensatz zu dem Adel des Mutter—
landes im Besitze größerer Ländereien sah, deren gesteigerter und
erweiterter Anbau sich nur unter immer stärkerem Heranziehen
bäuerlicher Arbeitskräfte durchsetzen ließ.

Kam es indes in dem kolonialen Nordosten zu einer noch
odiel stärkeren Bindung der Bauern, ohne daß sich doch vor dem
1 S,. unten im dritten Kapitel unter Nr. V.