Naturalwirtschaftliche Reaktion, Reich und Territorien im 16. Jahrh. 505
eigne Rodung daheim noch verhältnismäßig leicht erwerben, so
fehlten doch die Arbeitskräfte zu seiner Bestellung, wenn man
nicht an die bäuerlichen Unterthanen griff. Eben dies vor allem
mußte darum geschehen. Und hatte man nicht über sie zu be—
fehlen?

In dem kurfürstlich sächsischen Vorwerk Stolpen finden sich
um 1570 nur drei Pferde, in dem Vorwerk Holnstein keines;
Knechte werden nur zur Schäferei und zur Pflege des Rind—
biehs erwähnt, außerdem ist noch von einem obersten Verwalter
und einigen die Arbeit beauffichtigenden Vogten die Rede —
alles andere beim Betriebe beider Vorwerke haben die Unter—
thanen zu leisten!. Es ist ein vollendetes Bild der Maßregeln,
welche die Gutsherren des Nordostens seit etwa einem Jahr—
hundert zur Durchführung ihrer erweiterten Landwirtschaft
vorgenommen hatten. Wie waren sie im einzelnen beschaffen?

Zunächst beschränkte man die Freizügigkeit der Dorfunter—
thanen; es galt, sie dienstgewärtig an die Scholle zu fesseln. So
ist in Brandenburg nach Versuchen, die bis ins Jahr 1484
zurückreichen, in den Landtagsabschieden der Jahre 1536, 1538,
1539, 1572, 1602 die Schollenbindung zur strengsten Wirklich—
keit geworden. Den so festgelegten Bauern begann man dann
die Dienste ins Ungemessene zu erhöhen; es gelang wesentlich
unter dem Einflusse des römischen Rechts?, das noch bis tief
ins 17. Jahrhundert als ratio scripta galt und überall die
Präsumtion unbegrenzter Dienste aufstellte. Um die Mitte
des 16. Jahrhunderts war diese Bewegung schon weit fortge—
schritten; im Jahre 1580 hielt der sächsische Kurfürst schon
folgende Verfügung für nötig: „Die armen Bauersleute, die
man sonst wohl in der Woche brauchen kann, sollen am Sonn⸗
tag nicht mit Fronen, Diensten und anderem beladen werden,
da man auch das Vieh und die Ochsen am Feiertage ruhen läßt.“
Dabei handelte es sich bald nicht mehr bloß um Ackerfronden im
alten Sinne; in dem Gesindezwangsdienst, wonach jeder ein—
geborene Dienstbote sich zunächst der Herrschaft (anfangs gegen
Falke, Kurfürst August S. 61.
2 S. dazu oben S. 103.