Naturalwirtschaftliche Reaktion, Reich und Territorien im 16. Jahrh. 507
dem dreißigjährigen Kriege um die Hälfte seines bisherigen
Bestandes gewachsen ist, und daß in einzelnen Gegenden Holsteins
und namentlich Pommerns fast von einer Ausrottung der
Bauern zu sprechen war.

Fast noch schlimmer aber waren die rechtlichen Wirkungen
des Vorganges. Indem man einzelne Bauern abmeierte, kam
man zu der Meinung, offenbar seien ursprünglich alle Bauern
auf Ritteracker angesetzt worden, also deren homines proprii
at coloni glebae adscripti — mithin einfache Sklaven. Es
waren Ansichten, denen der mecklenburgische Jurist Husanus in
seinem Buche De hominibus propriis (1590) die gelehrte
Unterlage gab, und die der auf Husanus fußende prak—
tische Jurist Cothmann zu dem Rechtsgrundsatz verdichtete: schon
die Thatsache, daß jemand ein Bauer sei, genüge zum Beweise
seiner Leibeigenschaft.

Der Bauer der Kolomialgebiete war mit diesem Entwick—
lungsgange zum vollsten Paria der gesamten bäuerlichen Ent—
wicklung der Nation herabgedrückt. Aber der nordostdeutsche
Adel stieg um so höher; in diesen Zeiten legte er den Grund zu
jener besonderen Stellung, die er in den folgenden Jahr—
hunderten entwickelte und heute noch teilweise einnimmt. Er
allein fast von allen sozialen Schichten der Nation hat aus
der naturalwirtschaftlichen Reaktion der zweiten Hälfte des
16. Jahrhunderts Vorteil gezogen — neben ihm kam der
Verfall teilweise nur noch den Fürsten, überhaupt der Steige—
ung der Territorialgewalten zu gute.

IV.

Der Verlauf der großen geistigen Bewegung der ersten
Hälfte des 16. Jahrhunderts hatte auch den Fürsten ein
höheres geselliges und geistiges Dasein gebracht. Die
Schriften der Humanisten über Fürstenerziehung von Aeneas
Sylvius bis auf Konrad Heresbach waren nicht ohne Erfolg
geblieben; und mit ihnen hatten sich die Mahnungen der
Reformatoren vereint, um eine gewisse Geistesbildung, Kenntnis