512 Sechzehntes Buch. Erstes Kapitel.
höchsten politischen Aufgaben des Reiches entspann sich zwischen
den Fürsten ein reger, wenn auch zumeist durch Kanzleisekretäre
geführter Briefwechsel. Merkwürdig mischen sich in ihm
schwerlastende Kurialien und herzliche, oft sonderbar offene
Töne; stets aber ist er durchwoben von dem lebendigsten
Standesbewußtsein, mag es sich um die Vorbereitung eines
diplomatischen Feldzuges am Reichstag handeln oder um den
naiv geäußerten Wunsch nach Übersendung von Erzstufen oder
um die Mitteilung irgend einer mechanischen Erfindung. Und
zu Tage tritt überall, daß diese Fürsten selbst zugreifen, wahr—
hafte Herrscher ihrer Länder. „Einem Herrn zu christlicher
glückseliger Regierung ist von Nöten,“ sagte Melchior von Osse
1556, „daß er für sich selbst ein verständiger Mann sei und alle
Gelegenheit seiner Regierung und Lande erkunde, damit er, was
jedes Falles zu thun, selbst wissen möge und nicht alle Wege
mit fremden Augen sehen und leiden dürfe, daß er wie ein
Bär oder ander unvernünftig Tier von andern und von denen
zeleitet und regiert werde, die allein was für sie, und nicht
was dem Herrn oder gemeinem Autz zuträglich ist, bedenken
und suchen.“

Nach diesen Grundsätzen handelten die tüchtigen Fürsten
der Zeit. Kurfürst August von Sachsen, dieser Musterherrscher,
der Friedrich Wilhelm J. des 16. Jahrhunderts, hatte die
Regierung seines Landes nicht mit voller Kenntnis der finan⸗
ziellen Lage angetreten. Da legte er sich 15683 schriftlich
Rechnung. „Wie ich ins Regiment kommen bin, sind Schulden
gewesen 1667078 fl. 12 gr. 4pf.; jetzt sind Schulden
2000 000 und darüber. Was ich mich damit gebessert
habe? Nichts! Wo es hin ist kommen? Das weiß Gott!“
Und so begann er selber genau zum Rechten zu sehen. In
den Jahren 1583 bis 1585 brachte er es auf durchschnittlich
5366967 Gulden 15 Groschen Einnahmen bei nur 401 263
Gulden 13 Groschen Ausgaben; bei seinem Tode im Jahre
1586 hinterließ er einen Schatz von 1828 000 Gulden (etwa
10 Millionen Mark in unserem Münzfuße)!. Derselbe

Falke, August, S. 21 - 26.