Naturalwirtschaftliche Reaktion, Reich und Territorien im 16. Jahrh. 513
Herrscher bereitete seine Maßnahmen statistisch aufs sorg—
samste vor. Im Jahre 1571 veranstaltete er vor Erlaß einer
Getreideordnung eine Untersuchung über die Voraussetzungen,
die für die Verpflegung seines Landes bestehen möchten; dabei
wurde jeder Schösser verpflichtet, die Haushaltungen seines Bezirks
nach Zahl, Alter, Hantierung der Männer, Frauen und Kinder
aufs genaueste anzugeben, bei 10 Gulden Strafe für jede
ausgelassene Person.

War es nicht selbstverständlich, daß Fürsten, die sich bei
allen Schwächen einer noch halbmittelalterlichen Lebenshaltung
so sehr den Interessen ihrer Länder hingaben, diese Länder
auch voll zu beherrschen trachteten? Und längst kam ihren
Ansprüchen in dieser Hinsicht eine von den Anschauungen des
Mittelalters weit abweichende politische Theorie entgegen.

Gewiß hatte schon das späteste Mittelalter die Teilung
der kirchlichen Gewalten zwischen Papst und Landesfürst ange—
hahnt und damit die staatlichen Aufgaben grundsätzlich auf
das Gebiet der Kultur erweitert. Aber erst Luthers Lehre
hat doch den damit eröffneten Weg ganz eingeschlagen; erst ihm
war die Fürstengewalt thatsächlich weltliche Vorsehung!; und
mit Recht konnte er behaupten, daß „seit der Apostel Zeit das
weltliche Schwert und Obrigkeit nie so klärlich beschrieben und
herrlich gepreist sei“, als durch ihn. „Das weiß ich wohl,“
sagt er schon 1520 in dem Traktat De captivitate babylonica
aↄcclesias, „daß kein Staat durch Gesetze gut regiert werden
kann. Denn ist die Obrigkeit verständig, so regiert sie alles
besser nach natürlichem Rechtssinn, als nach Gesetzen ...
Darum ist in den Staaten mehr dafür zu sorgen, daß gute
und verständige Männer an der Spitze stehen, als daß Gesetze
gegeben werden, denn diese selber werden die besten Gesetze
sein, da sie alle Mannigfaltigkeit einzelner Fälle nach lebendigem
Rechtssinne zu beurteilen wissen werden.“ Und im selben
Jahre führt er aus: „Ein Fürst des Landes flößt in seine
Unterthanen alles ein, was er in seinem Willen und Sinn

S. dazu oben S. 366.