514 Sechzehntes Buch. Erstes Kapitel.
hat, und macht, daß alle seine Unterthanen ihm einen gleichen
Sinn und Willen empfangen, und thun also das Werk, das er
will“1.

Bei solcher Auffassung? war der Absolutismus gegeben,
und es fragte sich nur, welchen sittlichen Inhalt er empfangen
sollte. Nun waren die Jahrhunderte der Territorialbildung
gewiß von roher Gewaltthat erfüllt gewesen, Landerwerb war
als Hauptzweck der Politik, ja als Selbstzweck erschienen; ohne
sittlichen Sktrupel war man ihm nachgegangen; das böse Wort
Ludwigs XI. Dissimulare est regnare hatte in gewissem Sinne
auch für Deutschland gegolten. Indes daneben war doch ein
anfänglicher Besitz fürstlicher Tugenden in den landesherrlichen
Geschlechtern weiter gemehrt worden; während die alte Schu—
lung im kaiserlichen Dienste, die treue Pflege delegierter Ge—
walten noch keineswegs vergessen war, hatten sich heimatlich—
landesväterliche Gefühle gebildet, und von Jahrzehnt zu Jahr—
zehnt wirkte mehr die soziale Zucht standesgemäß fürstlicher
Formen. So war schon in den ersten Jahrzehnten des
16. Jahrhunderts ein Fürstengeschlecht herangewachsen, dessen
absolutistische Triebe begünstigt, weil veredelt werden konnten.

Und auch hier war Luther entscheidend. Er führte in
seiner Schrift „Von weltlicher Gewalt“ (Ende 1522) aus, der
Fürst müsse sich nach vier Seiten hin bewähren, zu Gott in
rechtem Vertrauen und herzlichem Gebet, zu seinen Unter—⸗
thanen mit Liebe und christlichem Dienst, gegen seine Räte und
Gewaltigen mit Vernunft und ungefangenem Verstand, gegen
die Übelthäter mit verständigem Ernst und mit Strenge. Und
er gab über diese allgemeinen Sätze hinaus ein reich gerütteltes
Maß von Vorschlägen im einzelnen, denen ein frommer Fürst
folgen solle; hat er doch gelegentlich die stärksten sozialen
Verpflichtungen des Fürsten gegenüber den Unterthanen aus
dem siebenten Gebot abgeleitet, denn dieses heische die alt—
germanische Herrentugend der Milde.

Ein grundsätzlicher Absolutismus, doch von christlich—
mVom Papsttum zu Rom, 1520, Weimarer Ausgabe VI, 298, 8.
2 Vgl. auch oben S. 264.