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Sechzehntes Buch. Erstes Kapitel.
Und damit nicht genug. Die Reformation hatte mindestens
den protestantischen Fürsten, doch mittelbar vielfach auch den
katholischen durch Einziehung von Kirchengut oder Überweisung
kirchlicher Einnahmen wesentlichen Zuwachs an materiellen
Mitteln gebracht. Das war, bei den erweiterten Aufgaben des
Staates, selbst da der Fall, wo für die Verwendung der über—⸗
kommenen Mittel der Kulturzweck der alten Kirche, der Aus—
bau von Schulen, Kirchen, Hospitälern, im Auge behalten wurde.
Um wie viel mehr aber traf es für solche Territorien zu, wo
man die eingezogenen Güter einfach zum Fiskus schlug und
die Renten zu landesherrlichen Zwecken im engeren Sinne ver—⸗
wandte: so hat z. B. in Brandenburg erst die Säkularisation
wieder ein größeres Domanium geschaffen.

So materiell wie geistig gestärkt gingen die Territorien
und ihre Herrscherhäuser der zweiten Hälfte des 16. Jahr—
hunderts entgegen. Es bedurfte jetzt nur energischer Entwick—
lung des Machtwerkzeuges der Landesverwaltung, und ein be—
merkenswerter Aufschwung der Landesgewalt mußte erreicht
werden.

Die fürstlichen Lokalverwaltungen des späteren Mittelalters
waren da, wo sie den vorschwebenden Zielen entsprechend
funktionierten, an sich nicht schlecht gewesen. Allein bei dem
fast völligen Versagen des öffentlichen Kredits waren sie nur
zu häufig durch Anleihen der Fürsten bei ihren Beamten ge—
stört worden; Amterverpfändung und Verselbständigung der
Amter in den Händen der Pfandinhaber waren dann die Folge.
Diese Plagen blieben auch im 16. Jahrhundert noch in schlecht
verwalteten Territorien bestehen; daneben kam die etwas weniger
verderbliche Amterverpachtung auf; noch in den Jahren 1616
bis 1619 rieten die märkischen Stände dem Kurfürsten wieder⸗
holt, die Amter nach Vorgang anderer Regierungen zu ver—
pachten. Und wie die Möglichkeit der Verpachtung und noch
mehr der Verpfändung im tiefsten Grunde auf der Basis natural—
wirtschaftlicher Decentralisation beruhte, so war auf eben dieser