Naturalwirtschaftliche Reaktion, Reich und Territorien im 16. Jahrh. 528
tionsjahre, dahin, und nur unvollendete Ausführungen des
ursprünglich Beabsichtigten wurden in das 17. Jahrhundert
hinübergenommen. Gleichwohl blieb der Unterschied einer gut
organisierten Centralverwaltung der zweiten Hälfte des
16. Jahrhunderts von einer solchen des 15. Jahrhunderts noch
immer groß genug.

Wo waren die Zeiten hin, da ein geduldiger Esel etwa
das Hauptkopienbuch des fürstlichen Landesherrn bei dessen
ständigen Fahrten durchs Land von Ort zu Ort getragen hatte,
da auch die Kanzlei des Kaisers diesem auf einigen Wagen⸗
ladungen in seine wechselnden Residenzen gefolgt war! Jetzt
bestand für die Centralverwaltung mit ihren immer reicher
anschwellenden Aktenbeständen längst die Forderung fester
Residenz, und mit ihr waren die Räte ständig geworden. Es
gab jetzt nur noch nebenher und ausnahmsweise die alten
landesherrlichen Heimlichen, Gefrunden oder Räte von Haus
aus, und sie wurden nur noch für besonders wichtige Beschluß—
nahmen zu Hof entboten. Daneben hatten sich jetzt vor allem
die „täglichen“ Räte ausgebildet, die stetig anwesend in der
Ratsstube saßen; sie besorgten die laufenden Geschäfte, sie
waren dauernde Organe der fürstlichen Gewalt, und fromme
Fürsten pflegten ihren Beratungen vorzusitzen.

Freilich waren sie noch nicht Beamte in unserem Sinne.
Ein mit Geld bezahltes Berufsbeamtentum, mit besonderer
Vorbildung, mit geregelter Laufbahn, mit gut ausgestaltetem
Amtsrecht, kurz eine Bureaukratie hat sich in Deutschland nicht
vor dem 18. Jahrhundert zu entwickeln begonnen. Die Räte
des 16. Jahrhunderts dagegen waren noch alles andere als
Bureaukraten. Ihre Beschäftigung war weder nach der Materie
noch nach der Zeitdauer fest abgegrenzt; monatelang konnten
sie noch immer vom Hofe weg bleiben; in Württemberg hielten
sie sich während der Ernte und des Herbstes daheim, um zum
Rechten zu sehen, und fast immer wird ihre Stellung als eine
auch zu Hofdiensten verpflichtende betrachtet.

Auch ein festes Amtsrecht besaßen sie kaum in den An—
fängen; sie waren noch jederzeit entlaßbar, sie dienten oft